
Berlin (dts) - Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten: Dies geht laut "Süddeutscher Zeitung" aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und
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