Berlin (dts) - Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten: Dies geht laut "Süddeutscher Zeitung" aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und […] mehr

Kommentare

3Chris198602. Januar 2017
@2 Was ist ein angemessener Lohn? Richtet er sich allein danach was Menschen zum Leben an Geld hier brauchen oder womöglich auch was die Tätigkeit Wert ist? Und nach welcher Grundlage definiert sich der Wert von Arbeit? Angebot und Nachfrage? Definition durch Politiker?
2colaflaschi01. Januar 2017
So ein Schwachsinn ... in meinen Augen hat JEDER das Recht auf einen angemessen Lohn, scheiss egal ob Flüchtling, oder Einheimischer ... So eine "Mindestlohn-Ausnahme" sorgt doch nur wieder dafür, das Unternehmen gezielt billige Arbeitskräfte in ihr System aufnehmen und das ausnutzen ...
1k45021101. Januar 2017
Genau, so ist es auch richtig!