Berlin (dpa) - Das Bundesumweltministerium will Klagen gegen Kinderlärm erschweren. Das berichtet die «Passauer Neue Presse». Demnach gibt es einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes. Darin heiße es, Geräuscheinwirkungen, die etwa von Kindertageseinrichtungen ...

Kommentare

(6) Mehlwurmle · 14. Januar 2011
Ich fühle mich ja eher vom Geschnaufe und laut Reden der alten Leute belästigt. Kann ich die da auch aus der Straßenbahn klagen? ^^
(5) setto · 14. Januar 2011
@3, ich kann akzeptieren, daß du keine Kinder willst. Ich hoffe du auch, daß andere aber eben doch Kinder möchten.Außerdem geht es meistens um Klagen bei Kitas, die schon länger sich dort befinden und einen neu Zugezogenen stören.
(4) PapstKapi · 14. Januar 2011
Gut das wir alle nie Kinder waren ...
(3) aboehm · 14. Januar 2011
@1: als betroffener sieht man sowas immer anders. ich wuerde sicherlich auch nicht gluecklich sein, wenn ploetzlich eine kindertageseinrichtung in meiner naehe aufmacht. und per gesetz zu erklaeren das kinder nicht stoeren aendert nichts an der tatsache, dass sie eben doch stoeren. ich weiss schliesslich genau, warum ich mir keine anschaffe...
(2) k319667 · 14. Januar 2011
Sollte man jetzt Schlussfolgern das es Gesundheit fördernder Lärm ist wenn er von Kindern kommt.
(1) k36767 · 14. Januar 2011
Die sollten die Kläger gegen Kinderlärm zusätlich noch mit einem Bußgeld von 5000 € belegen,zahlbar an die Tagesstätten, damit denen mal wieder einfällt, daß sie auch mal Kinder waren.
 
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