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Es gibt keine Ungleichbehandlung. Durch das Ehegattensplitting ist es steuerrechtlich so, dass die Ehepartner als eine Einheit auftreten. Wer wie viel Einkommen in diese Gemeinschaft einbringt ist dabei völlig irrelevant, sie zahlt gemeinsam immer die gleiche Höhe an Steuern. Jede Änderung an dem Prinzip führt erst zu einer Ungleichbehandlung. Dadurch wird auch keine ungerechte Einkommensverteilung gefördert, egal wie oft @
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diese Fakenews wiederholt.