In Münster wurde jüngst ein bedeutendes Urteil für die Fleischverarbeitungsindustrie gefällt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass zur Füllmenge von Fertigpackungen auch nicht essbare Bestandteile wie Wursthüllen und Verschlussclips gehören. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz am ...

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