@6: DAFÜR hätt ich dann doch gern mal Beweise. Ohne solche ist das nämlich Verleumdung. § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsis) halt ich für GG-widrig, aber Verleumdung ist strafbar.
Ob Wulff tatsächlich geltende Gesetze gebrochen oder 'ausgelegt' hat, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, können wir als Außenstehende nicht sagen. Auf jeden Fall hat Wulff sich aber den Anschuldigungen durch die Medien äußerst ungeschickt gestellt. Schon nach den ersten Veröffentlichungen über seinen Kredit hätte er alle relevanten Daten offenlegen sollen. Einfach schon deshalb, um den aufkommenden Verdacht, hier könnten sich private und dienstliche Belange vermischen, auszuräumen.
@5: wenn man nur lange genug gräbt, bringt man wohl so ca. 3/4 aller Politiker zum fallen. Das kleine Problem ist nur, dass die meisten Politiker nicht jenes hohe Amt haben, wo man etwas höhere Maßstäbe ansetzt, erwartet und auch erwarten kann...