WhatsApp & Datenschutz - So widersprechen Sie der Datenweitergabe an Facebook

(pressebox) Hechingen, 29.08.2016 - WhatsApp hat am 25.08.2016 zum ersten Mal seit der Übernahme durch Facebook die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie geändert.Vor 2 1/2 Jahren hat sich Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp für 19 Milliarden Dollar einverleibt. Ein solcher Mega-Deal muss sich irgendwann auszahlen. Dazu verknüpft Facebook nun die Nutzer-Daten von WhatsApp mit den eigenen. Sie können dies verhindern. Wir zeigen Ihnen hier, was sie tun müssen.

Auf dem Weg zum gläsernen Internet-Nutzer

Kurz nach der Übernahme durch Facebook hatten die WhatsApp-Verantwortlichen noch auf dem WhatsApp Blog verkündet: "Und das wird sich für euch, unsere Benutzer, ändern: Nichts. [...] Es hätte zwischen unseren beiden Firmen nie eine Partnerschaft geben können, wenn wir in irgendeiner Form unsere grundlegenden Prinzipien, die unsere Firma, unser Produkt und unsere Vision definieren, hätten verletzten müssen."

Donnerstag 25.08.2016 ist der Tag, an dem dieses Versprechen offiziell gebrochen wurde. Experten gehen davon aus, dass WhatsApp und Facebook bereits seit der Übernahme Nutzer-Daten austauschen. Ebenfalls auf dem WhatsApp Blog wurde nun die aus Sicht von WhatsApp notwendigen Änderungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie verkündet - mit weitreichenden Folgen!

Diese neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie sind ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Internet-Nutzer.

"Heute aktualisieren wir zum ersten Mal seit vier Jahren die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, als Teil unserer Pläne in den kommenden Monaten Wege zu testen, wie Personen mit Firmen kommunizieren können. Die aktualisierten Dokumente spiegeln auch wider, dass wir jetzt ein Teil von Facebook sind [...]"

Was ändert sich?

Durch die neuen Bedingungen nimmt sich WhatsApp das Recht, WhatsApp-Account-Informationen mit Facebook zu teilen, um die Erlebnisse der Nutzer mit Werbung und Produkten auf Facebook zu "verbessern". Die Chats und die Telefonnummer des Nutzers werden aber auch weiterhin nicht auf Facebook geteilt.

Es geht also nicht nur um die Weitergabe der Mobilfunknummer des WhatsApp-Nutzers an Facebook, wie die seit Donnerstag kursierenden Pressemeldungen und Blogbeiträge suggerieren (vgl. BILD.de). Das wäre vermutlich wirklich nicht so schlimm, weil die meisten Facebook-Nutzer ihre Mobilfunknummer eh schon im Facebook-Account hinterlegt haben.

Sondern es geht zumindest prinzipiell darum, dass ALLE WhatsApp-Daten eines Nutzers an Facebook weitergeleitet werden sollen.

Als externem Datenschutzbeauftragten ist mir diese Denkweise von amerikanischen Unternehmensgruppen bereits bekannt. Alle Daten im Konzern sollen allen Konzernunternehmen bedingungslos zur Verfügung stehen, um damit den Profit zu optimieren. In Deutschland sehen wir das anders. In unserem BDSG gibt es kein Konzernprivileg. Jedes Konzernunternehmen wird als einzelnes Unternehmen betrachtet und unterliegt für die Datenweitergabe denselben Ansprüchen wie externe Unternehmen. Es ist also jeweils einzeln zu klären, ob eine Datenweitergabe überhaupt in Frage kommt und wenn ja, zu welchem Zweck welche Daten weitergegeben werden dürfen und ob es sich dabei um eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG (Controller - Prozessor) oder um eine Funktionsübertragung (Controller - Controller) handelt.

WhatsApp versucht sich mit der aktuellen Zustimmungs-Anfrage zu den neuen WhatsApp Nuntzungsbedingungen und zur Datenschutzrichtlinie nun offiziell eine Einwilligung gemäß § 4a BDSG einzuholen.

Was bedeutet das?

WhatsApp begründet die Neuerungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie wie folgt: "Durch die Zusammenarbeit mit Facebook haben wir mehr Möglichkeiten, z. B. können wir grundlegende Kennzahlen über die Häufigkeit, mit der Benutzer unsere Dienste verwenden, verfolgen, und besser gegen Spam auf WhatsApp vorgehen. Indem deine Telefonnummer mit den Facebook-Systemen verbunden wird, kann Facebook dir besser Freunde vorschlagen und dir passendere Werbung anzeigen, falls du einen Account dort haben solltest. Du könntest z. B. Werbung von einem Unternehmen sehen, mit dem du bereits in Kontakt standst, anstatt eines vorgeschlagen zu bekommen, von dem du noch nie gehört hast."

Mit der Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers können verschiedene Profile eindeutig einem bestimmten Nutzer zugeordnet werden. Damit will Facebook die Werbung besser personalisieren. Wenn zum Beispiel ein WhatsApp-Nutzer seine Handynummer auch mit Unternehmen geteilt habe, die Anzeigen bei Facebook schalten, könnten ihm durch den Abgleich Angebote des Händlers eingeblendet werden.

Interessant ist, dass innerhalb der Facebook-Gruppe auch der Fotodienst Instagram WhatsApp-Daten nutzen soll, um einem Nutzer Follower-Vorschläge zu machen. WhatsApp selbst soll aber werbefrei bleiben.

Bleiben die Chats auf WhatsApp tatsächlich privat?

Das ist die aktuelle Meldung im Account eines WhatsApp-Nutzers, der nicht widerstehen konnte und der Datenschutz-Anfrage von WhatsApp einfach zugestimmt hat. Hier steht ganz eindeutig: "[...] um meine Erlebnisse mit Werbung und Produkten auf Facebook zu verbessern."

Also in meinem Nutzer-Account stehen keine "Erlebnisse". Die "Erlebnisse" jedes WhatsApp-Nutzers stehen doch in dessen ChatsIn meinen Augen kann dies nur bedeuten, dass WhatsApp die Chats künftig "ausliest" und interessante "Erlebnisse" der Nutzer an Facebook weitermeldet.

Auch wenn nicht die Chats selber an Facebook weitergegeben werden, denn die sind ja seit dem 05.04.2016 Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit nur für die beteiligten Nutzer einsehbar, sollen die Unterhaltungen anscheinend künftig offenbar doch irgendwie "belauscht" werden, um aus den "Nutzer-Erlebnissen" lukrative Werbeplatzierungen auf Facebook zu ermöglichen.

Falls WhatsApp dies tatsächlich nicht so meinen sollte und die Chats unangetastet bleiben, wurde die Wortwahl extrem unglücklich gewählt.

Kann ich als Nutzer wiedersprechen?

Früher oder später bekommt jeder WhatsApp-Nutzer nun eine Aufforderung von WhatsApp, den neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie zuzustimmen.

Wenn Sie als durchschnittlicher WhatsApp-Nutzer nichts von der Weitergabe Ihrer Nutzer-Daten an Facebook halten und kein Interesse daran haben, Facebook zu helfen, deren Werbe-Erfahrungen zu verbessern, bietet Ihnen WhatsApp hierfür zwei Möglichkeiten - die allerdings auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.

Möglichkeit 1 - Einfach nicht zustimmen!

Keiner zwingt Sie, den Änderungen der WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie zuzustimmen. Die Möglichkeit zum Nein-Sagen (Opt-Out) ist nur etwas versteckt angebracht - rein zufällig natürlich.

Um nicht zuzustimmen müssen sie ganz unten in der Nachricht von WhatsApp - unterhalb von "ZUSTIMMEN" - im Text "Lies unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien und lerne mehr zu den Auswahlmöglichkeiten, die du hast" dem Link hinter "Lies" folgen. Danach müssen Android-Nutzer nur noch den Haken aus dem Auswahlkästchen entfernen bzw. iPhone-Nutzer den Schieberegler nach links schieben. Das war's! Sie können dann auf Zustimmen klicken.Ihre Daten werden nicht weitergegeben.

Möglichkeit 2 - Zustimmung zurücknehmen - Nur bis 24.09.2016 möglich!

Sie waren mal wieder zu schnell und haben der Meldung auf WhatsApp zugestimmt, ohne groß darüber nachzudenken? Kein Problem: Sie können Ihre Zustimmung zurücknehmen.

Das geht folgendermaßen:

Sie gehen in der WhatsApp-App in Ihren Account. Ganz unten gibt es einen neuen Eintrag "Meine Account-Info teilen" mit einem gesetzten Haken dahinter.

Falls Ihnen nicht klar ist, ob Sie der WhatsApp-Meldung vorschnell bereits zugestimmt haben oder nicht, erkennen dies übrigens genau an diesem neuen Eintrag im Account. Ohne Ihr Zutun gibt es diesen Eintrag im Account nicht.

Da Sie Ihre WhatsApp-Daten eben NICHT TEILEN wollen - auch nicht in der Zukunft, wählen Sie genau dies aus. Danach sieht Ihr Account wieder genau so aus, wie vor der Zustimmung zur Daten-Weitergabe an Facebook.

Aber Achtung: Diese Möglichkeit steht Ihnen nur bis zum 24.09.2016 zur Verfügung.

Ist mein Widerspruch wirksam?

Im "Kleingedruckten", den FAQ zu WhatsApp steht: "Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke, wie Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen."

Das Verb am Ende des Satzes fehlt auch im Originaltext (siehe oben). Unklar bleibt auch, was mit "diese Information" gemeint ist. Betrifft das nur die Nutzung der Nutzer-Daten zu nicht werbliche Nutzung, oder ...

Welche Möglichkeiten haben neue Nutzer?

Eine Wahl haben nur am 25.08.2016 bereits bestehende WhatsApp-Benutzer.

Neue Nutzer müssen demnach den aktuellen WhatsApp Nuntzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Eine Möglichkeit für eine anderweitige Entscheidung findet sich nicht.

Fazit zu den neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und zur Datenschutzrichtlinie

Aus Sicht des Datenschutzes macht ein Widerspruch zu den neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien absolut Sinn. Vielleicht ist das sogar eine gute Gelegenheit, die Datenschutz-Einstellungen seines Facebook-Accounts mal (wieder) zu überdenken. Eine Garantie, dass sich Facebook und WhatsApp an Ihre persönlichen Vorgaben zum Datenschutz halten wird, gibt es aber auch weiterhin nicht. Wer sicher gehen will, dass seine Daten nicht Datenschutz-widrig benutzt und weitergegeben werden, muss seine Nutzung von Facebook und WhatsApp aufgeben, seine Accounts löschen und die Apps löschen.

Ich bin gespannt, wieviele WhatsApp- und Facebook-Nutzer tatsächlich dem Datenkraken den Rücken kehren und aus meiner Kontaktliste verschwinden werden. Bisher folgten den EXIT-Androhungen der Nutzer meist keine Taten. Vielleicht testen Facebook, WhatsApp & Co. ja gerade auch nur, wie weit sie gehen können...
Sicherheit
[pressebox.de] · 29.08.2016 · 07:43 Uhr
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