@9 Parteiengesetz § 11 (1) "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er muß aus mindestens drei Mitgliedern bestehen." Die letzte Wahl des CDU-Bundesvorstands fand lt. Wikipedia beim 31. Parteitag am 7. Dezember 2018 in Hamburg statt. Eine ähnliche Formulierung gibt es in § 8 hinsichtlich der Delegierten, die in den nachgeordneten Verbänden ebenfalls mindestens alle 2 Jahre gewählt werden müssen.
Ich wäre mal an der Rechtsgrundlage interessiert, auf die sich die Werte-Union beruft, laut derer der Parteitag jetzt stattfinden muß. Ansonsten liegt es an den dafür verantwortlichen Parteimitgliedern, die Termine festzulegen. Und wenn die den Parteitag auf Januar verlegen wollen, wüßte ich kein Gesetz, das denen das verbietet.
@6: Lass ihn toben, der wird´s sowieso nicht. Hat er sich selbst eingebrockt, die beleidigte Leberwurst. Wäre ja noch schöner, wenn der Kanzler würde. Dann gute Nacht, Deutschland.
und das mit guten Aussichten! Den wie dem Problem herr werden! Die Personen vor Ort sind i.d.R in der Satzung vorgeschrieben. Wie will man also die Satzung ggf. ohne Personen vor Ort ändern?