Wirbt ein Internet-Händler in seinem Shop mit einer veralteten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP), so handelt er wettbewerbswidrig. Er geht damit ein hohes Abmahnrisiko wegen Irreführung ein. Das besagt eine aktuelle Entscheidung (Az. 12 O 43/10), des Landgerichtes Wuppertal, wie Rechtsanwalt ...