
Utting, 15.12.2025 (lifePR) - Wird ein Arbeitsgerät auch privat genutzt, ist grundsätzlich nur ein anteiliger Abzug möglich. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi Bayern) warnt aber: „Eine angestellte Friseurin oder ein Lagerarbeiter werden dem Finanzamt die berufliche Nutzung kaum darlegen können, in ...