Berlin (dpa) - Bundestags-Vizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) hat eine Abschaffung des Wählverbots für Behinderte gefordert. «Es ist für eine Demokratie wesentlich, allen Bürgern in gleicher Weise das Wahlrecht anzuerkennen, denn die Möglichkeit zu wählen ist ein grundlegendes Menschenrecht, welches ...

Kommentare

(16) TILK · 28. März 2015
Ich halte es für gerechtfertigt, Menschen mit extremen geistigen Einschränkung von der Wahl auszuschließen, aber das muss nach sinnvollen, objektiven Kriterien geschehen. - Aktuell passiert es völlig willkürlich. ca. 70 Millionen Wahlberechtigte auf ihre geistige Eignung hin zu prüfen kostet zu viel Geld, also ist die pauschale Erlaubnis mMn die sinnvollste Lösung. - Betrug per Briefwahl durch die Betreuer ist aktuell übrigens auch ohne Weiteres Möglich, das ändert sich nicht...
(15) TILK · 28. März 2015
Der Wahlausschluss ist reine Willkür. - Es geht hier laut Nachricht um exakt zwei Gruppen: 'Menschen mit Betreuung' und 'Straftäter in psychologischen Einrichtungen'. - In der Praxis ist eine offizielle Betreuung mit ein paar juristischen Taschenspielertricks ohne Probleme vermeidbar und ein geistig Behinderter, der sein Leben lang in der geschlossenen Psychiatrie war, darf offenbar wählen, ohne jemals die Chance gehabt zu haben eine Straftat zu begehen und somit ausgeschlossen zu werden...
(14) ircrixx · 28. März 2015
Dann hätte man dem leider mittlerweile verstorbenen Paul, dem Kraken, der 2010 bei der Fußball-WM alle Spielergebnisse des deutschen Teams richtig voraussagte, auch das Wahlrecht geben können/sollen. Unterm Strich hat er jeden wahlberechtigten Sportreporter an Intelligenz geschlagen.
(13) argelius · 28. März 2015
@12 Nicht nur in Rom, auch in Griechenland. Stichwort Solon. Tatsächlich gibt es teils sogar gute Argumente dafür, ebenso wie es teils auch gute Argumente dagegen gibt. Wir haben uns für den Standpunkt gegen leistungsabhängiges Wahlrecht entschieden und sollten es dann auch durchhalten. Das immer mal wieder geforderte Sonderwahlrecht für Eltern ist genauso abzulehnen wie der Ausschluß für Arbeitslose. Und wie zuvor geschrieben, das Sonderwahlrecht wäre eine zwangsläufige Folge.
(12) k17595 · 28. März 2015
@11: Ideen sind nicht totzukriegen. So was ähnliches gab es schon im alten Rom.
(11) Folkman · 28. März 2015
@9: Aber schon schlimm genug, dass solche Ideen überhaupt wieder aufkeimen.
(10) argelius · 28. März 2015
@8 Und ich würde es ganz genauso machen, deswegen, war es auch kein Vorwurf, weil ist ganz normal ;-)
(9) k17595 · 28. März 2015
@7: Davon sind wir sehr weit entfernt. Lucke hat nichts zu bestimmen, und das ist auch gut so.
(8) watchi · 28. März 2015
@5: Du hast vollkommen recht, würde ich so machen. Deswegen bin ich dagegen.
(7) Folkman · 28. März 2015
Sooo weit sind wir da gar nicht von entfernt. Die AfD - oder Lucke - würde/wollte das Wahlrecht gern abschaffen für Arbeitslose. Die sind ja eh der Bodensatz.
(6) KerweManfred · 28. März 2015
Das Wahlrecht ganz Abschaffen . Wir wollen unsern Kaiser Wilhelm wieder haben mit nem Bart.
(5) argelius · 28. März 2015
@4 Und auch du wirst das Wahlrecht deiner Kinder nach eigenem Ermessen ausüben, was kein Vorwurf sondern eine Feststellung ist. Niemand wird etwas wählen, was er nicht für richtig hält. Und schon ist das Prinzip der Gleichheit bei der Wahl nicht mehr gegeben.
(4) watchi · 28. März 2015
Bei der einen Gruppe hat dann der Betreuer doppeltes Wahlrecht und wird dieses nutzen, um seine Partei zu fördern oder glaubt einer, er wird zwei unterschiedliche Parteien wählen? Ich möchte dann ein Wahlrecht für meine Kinder wahrnehmen.
(3) argelius · 28. März 2015
@2 Die Frage ist, ob es wirklich nur um 16.000 geht. Wenn man diesen das Wahlrecht gibt, gibt es keine sinnvolle Argumentation mehr, um Kindern das Wahlrecht vorzuenthalten. Damit werden wesentlich mehr Wähler dazukommen, die keine vernünftige Grundlage für ihre Entscheidung haben.
(2) Kojak · 28. März 2015
Es geht also um roundabout 16000 Leute...Korintenkackerei um mal wieder den Diskriminierungshammer auszupacken?
(1) k17595 · 28. März 2015
Jemand, der wegen mangelhafter geistiger Fähigkeiten nicht einmal sein tägliches Leben regeln kann, oder nicht in der Lage ist, überhaupt zu begreifen, was er/sie da wählt, braucht kein Wahlrecht. Wozu soll das gut sein?
 
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