Berlin (dpa) - Im Streit über eine Neuauszählung der Bundestagswahl wirft BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags Befangenheit vor und kündigt eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht an. Hintergrund ist eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss in der kommenden […] mehr

Kommentare

7truck67629. November 2025
«Das deutsche Wahlprüfungsverfahren, das die Abgeordneten zu Richtern in eigener Sache macht, ist blamabel für eine Demokratie. Wir werden jetzt nach Karlsruhe gehen. Neben einer Neuauszählung braucht es eine grundlegende Reform der Wahlprüfung.» - Das deutsche Wahlprüfungsverfahren ist eine der Grundlagen unserer Demokratie. Und: Eine negative Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses berechtigt noch nicht zum Gang vors Verfassungsgericht! Sollte sie, als 'Verfechterin der Demokratie', wissen!
6Muschel28. November 2025
Das kann sie sich definitiv sparen.
5aladin2528. November 2025
Oh, Sahra, verschwinde endlich von der Bildfläche!
4satta28. November 2025
Es haben schon Parteien wesentlich knapper ihren Einzug in Parlamente verpasst und deswegen nicht gleich das System infrage gestellt. Wo sollen denn die zigtausend Stimmen auf einmal herkommen? Und selbst wenn es systematische Zählfehler gegeben hätte, müssten diese (statistisch unwahrscheinlich) zum größten Teil zuungunsten des BSW unterlaufen sein. Hmm....
3Hawk_Tuah28. November 2025
Sie kann ja selber für die Kosten aufkommen ...
2nonam28. November 2025
schlechte verlierer braucht niemand
1dicker3628. November 2025
Na sicher Frau Putinknecht, wenns nicht passt, dann sind die Leute befangen. Was wäre, wenn sie der Neuauszählung zugestimmt hätten.