Berlin (dpa) - Im Streit über eine Neuauszählung der Bundestagswahl wirft BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags Befangenheit vor und kündigt eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht an. Hintergrund ist eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss in der kommenden ...

Kommentare

(7) truck676 · 29. November um 00:38
«Das deutsche Wahlprüfungsverfahren, das die Abgeordneten zu Richtern in eigener Sache macht, ist blamabel für eine Demokratie. Wir werden jetzt nach Karlsruhe gehen. Neben einer Neuauszählung braucht es eine grundlegende Reform der Wahlprüfung.» - Das deutsche Wahlprüfungsverfahren ist eine der Grundlagen unserer Demokratie. Und: Eine negative Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses berechtigt noch nicht zum Gang vors Verfassungsgericht! Sollte sie, als 'Verfechterin der Demokratie', wissen!
(6) Muschel · 28. November um 23:58
Das kann sie sich definitiv sparen.
(5) aladin25 · 28. November um 09:58
Oh, Sahra, verschwinde endlich von der Bildfläche!
(4) satta · 28. November um 08:43
Es haben schon Parteien wesentlich knapper ihren Einzug in Parlamente verpasst und deswegen nicht gleich das System infrage gestellt. Wo sollen denn die zigtausend Stimmen auf einmal herkommen? Und selbst wenn es systematische Zählfehler gegeben hätte, müssten diese (statistisch unwahrscheinlich) zum größten Teil zuungunsten des BSW unterlaufen sein. Hmm....
(3) X_Z · 28. November um 08:41
Sie kann ja selber für die Kosten aufkommen ...
(2) nonam · 28. November um 08:39
schlechte verlierer braucht niemand
(1) dicker36 · 28. November um 08:32
Na sicher Frau Putinknecht, wenns nicht passt, dann sind die Leute befangen. Was wäre, wenn sie der Neuauszählung zugestimmt hätten.
 
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