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17: Mit der Wiedervereinigung und der Zustimmung aller Parlamente, wurde aus der Verfassung ein Grundgesetz. Da ist zukünftig nichts dran zu rütten von Seiten der Richter. Das steht auch so in selbigem drin, bzw. auch im Link von @
9. Da steht auch, dass ein Volksentscheid nicht nötig ist, wenn es ohnehin die absolute Mehrheit in Bund und Ländern gibt. Und zum Thema Frieden: Die Armee hatte sich ergeben, die Führung umgebracht. Wer vom Volk soll sich denn noch ergeben/weiterkämpfen?