@2
entschärft ? der geht um 12 zum bewährungshelfer und um 13 auf dem heimweg schnappt er sich nen kleines mädchen. der bewährungshelfer wird ja schliesslich nicht schoßhund spielen und dem 24std am tag hinter her rennen.
@1
: Das ist kein Falschbeschluß sondern geltendes Recht. Dank <link> kosten die zwar weiterhin Geld, sind aber wohl zumindest recht gut "entschärft". 2 sind ja auch nimmer die Jüngsten mit 66/70 Jahren.