Berlin (dpa) - Sie wurde wegen ihres nackten Oberkörpers eines Wasserspielplatzes verwiesen und hat vom Land Berlin Entschädigung verlangt. Dafür sieht das Landgericht Berlin jedoch keine Grundlage. Es liege keine Diskriminierung vor, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, wie das Gericht ...

Kommentare

(4) wimola · 22. September 2022
Sie wird sicher in Berufung gehen. Mein Verständnis hält sich in deutlichen Grenzen. Ihre Schmerzengeldforderung/Entschä digung finde ich unverschämt.
(3) CYBERMAN2003 · 22. September 2022
Nackte Titten sind doch immer nen Problem (Ironie)
(2) Joshi86 · 22. September 2022
@1 Wir leben in einem Rechtsstaat, da ist es legitim, dass sich Gerichte mit Klagen befassen, sofern diese zugelassen werden. Ist schon richtig so, dass es der Justiz nicht juckt, was DU als wichtig oder problematisch siehst, weil - dann hätten wir wahrlich ganz andere Probleme, das stimmt.
(1) Friedrich1953 · 22. September 2022
Dieses Urteil kann ich nachvollziehen! Und noch ein Gedanke: haben wir nicht andere Probleme?
 
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