
Die jüngste Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts stellt einen wichtigen rechtlichen Meilenstein dar: Asylsuchende, die bei Kontrollen auf deutschem Boden abgefangen werden, dürfen nicht ohne das vorgeschriebene Dublin-Verfahren abgewiesen werden. Im Fokus des Urteils standen drei somalische
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