Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Versicherte auch dann Anspruch auf Krankengeld haben, wenn ihre Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse eingeht. Dies berichtete tagesschau.de am Montag. Das BSG bestätigte damit die Entscheidungen zweier Vorinstanzen und wies die ...