
Ein Spätankömmling am Flughafen steht vor verschlossener Tür – aber damit nicht genug: Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass er keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Der betroffene Fluggast hatte im Mai 2023 seine Reise nach Thessaloniki nicht antreten können, da er und seine Frau die
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