Berlin (dpa) - Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch […] mehr

Kommentare

7Pontius13. April um 05:50
@6 Oder aber man bestellt einfach im Ausland, gilt auch fürs Lachgas.
6cagliostro13. April um 02:09
Mit K.o. Tropfen fange ich besser garnicht erst an. Diese lassen sich nämlich wunderbar einfach aus verschiedenen Reinigunsmitteln und auch chemischen Düngern zusammenmischen...
5cagliostro13. April um 02:05
"Weil das Gas auch zu anderen Zwecken verwendet wird, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne genutzt werden.." Na dann ist ja alles gut.. und ändern tut sich an der Tatsache auch nichts, dass es weiterhin fröhlich in den einschlägigen Kreisen zum zwecke des "Missbrauchs" genutzt werden kann. Auch wieder nur makulatur, um blos dem Handel nicht zu schaden..
4nadine211312. April um 14:24
Das wurde auch höchste Zeit!
3setto12. April um 09:02
@2 nein, so kann man sagen, wir haben es bearbeitet und durchgesetzt, also ist es unser Werk und nicht, die vorherige Regierung hat ..... Wie sieht das denn aus, als wenn man nix hinbekommt^^
2Pontius12. April um 08:21
"Die vorherige Bundesregierung verfolgte ähnliche Pläne, die sie wegen ihres vorzeitigen Endes nicht mehr realisieren konnte" Und das konnte man als neue Regierung nicht einfach schnell weiterführen und damit direkt beschließen? Bei einem Konsens unter fast allen Fraktionen?
1Polarlichter12. April um 05:12
Gute Entscheidung.