@
5 Da staune ich aber auch,und@
1 es geht um die Ausweisung der Eltern,weil der mit seinem Konfirmandenp....noch minderjährig ist.@
4 das hat mit Kaisers Zeiten nichts zu tun,so steht es unter heutigem gültigen Recht.Nur das mit dem Arbeitsvertrag läßt bei mir die Betrugsglocken läuten.