Mülheim (dpa) - Die Eltern des jugendlichen Hauptverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim entgehen vorerst einer drohenden Ausweisung in ihr Heimatland Bulgarien. Kurz vor Ablauf einer entsprechenden Frist an diesem Montag habe die Mutter einen Arbeitsvertrag ...

Kommentare

(14) Mehlwurmle · 05. November 2019
@12: Ja, da gibt es sogar ein richtiges Netzwerk, dass mit gefälschten Arbeitsverträgen und Lohnbescheinigungen auch Kreditbetrügereien begeht.
(13) Emelyberti · 05. November 2019
@11 Eigentlich ist es gut so wie es ist,allerdings wird bei manchen Straftaten zu "rücksichtsvoll"geurteilt und bei manchen Urteilen fragt man sich,ob der Richter nicht besser bei Herr E.oder Herr T.oder bei irgendeinem Scheich aufgehoben wäre.
(12) brooke · 05. November 2019
Aus eigener Erfahrung: diese Arbeitsverträge kommen häufig aus der näheren Verwandtschaft beziehungsweise zahlen die angeblichen Arbeitnehmer sogar für diese Scheinbeschäftigung.
(11) wimola · 04. November 2019
@9) Jeder kann froh sein, wenn er in diesem Land verurteilt wird + nicht in einem anderen ...;-). Ich muss zugeben, dass mich die gesamte Trickserei verärgert. Allerdings ist sie ja mittlerweile fast zum "Standard" gewachsen. - Das andere sich über unseren Umgang mit Straftätern eher lustig machen, als dass sie das System verstehen wollen, ist leider Realität + beängstigend. Ich möchte eigentlich nicht, dass sich hier etwas ändert ...
(10) Troll · 04. November 2019
@9 doch darf er. Ist doch auch nicht anders als im Fall Mehmet vor ein paar Jahren.
(9) k474647 · 04. November 2019
@7 wobei ich mich hier frage...der Angeklagte ist erst 14 Jahre...wenn seine Eltern hier sind, darf er glaube ich gar nicht abgeschoben werden, solange seine Eltern hier bleiben können, wahrscheinlich ist das hier das Problem worum es geht - nichtsdestotrotz muss sich der Jugendliche hier für seine Taten verantworten, unabhängig vom "Schicksal" seiner Eltern - er kann froh sein, wenn er in Deutschland für Vergewaltigung verurteilt wird - in anderen Ländern ist man bei einem Urteil schmerzfrei
(8) setto · 04. November 2019
" Deswegen werde man nun genau prüfen, ob die Frau tatsächlich einer Arbeit nachgeht." Das sollte rigoros in allen Fällen kontrolliert werden, nur leider hapert es wie so oft an Arbeitskräften
(7) Troll · 04. November 2019
Der Aufenthaltstitel ist grundsätzlich an einen Job gebunden. Das hat nichts mit Abschiebung wegen Straffälligkeit zu tun. Das kann auch nur dem Jungen selbst drohen, aber noch ist der ja nicht verurteilt worden. Allerdings kann ich schon nachvollziehen, daß man da jetzt sehr genau hinguckt, ob die Familie die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel wirklich erfüllt.
(6) Emelyberti · 04. November 2019
@5 Da staune ich aber auch,und@1 es geht um die Ausweisung der Eltern,weil der mit seinem Konfirmandenp....noch minderjährig ist.@4 das hat mit Kaisers Zeiten nichts zu tun,so steht es unter heutigem gültigen Recht.Nur das mit dem Arbeitsvertrag läßt bei mir die Betrugsglocken läuten.
(5) bs-alf · 04. November 2019
So schnell findet man in Deutschlang einen Job.
(4) inuvation · 04. November 2019
Wenn auch nicht direkt in der Form gelten immer noch die Gesetze aus Kaisers Zeiten. Und damals zählten Sachwerte eben mehr als Lebenswerte. Was gibt es als Strafe für Schaden an Menschen und was gibt es für Sachschäden?
(3) k474647 · 04. November 2019
@1 hier geht es erst einmal um die Eltern und Sippenhaft steht zwar wieder hoch im Kurs, ist aber glücklicherweise keine Praxis in Deutschland...es ist eine populistische News, da man hier eine Abschieberegelung mit einer für den Fall irrelevanten Straftat des Angehörigen kombiniert...
(2) k229465 · 04. November 2019
@1 haben die eltern jemanden vergewaltigt?
(1) Psychoholiker · 04. November 2019
Ein Arbeitsvertrag wiegt mehr als eine Vergewaltigung? Was kranke Gesetze...
 
Suchbegriff