
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat den Haushaltsplan der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 als verfassungswidrig erklärt. Grund der Beanstandung war die Finanzierung des Etats über drei Notkredite, was die Grundsätze der Schuldenbremse verletze. Die SPD und die
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