Köln/Berlin (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu […] mehr

Kommentare

4Sonnenwende27. Januar 2021
"Laut Gericht bestehe grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung," So ist es.
3BobBelcher27. Januar 2021
Ziemlich lustig, diese Partei. Die wollen denen einen Deal anbieten für etwas, was es noch nicht gibt. Das is in etwa so, als wollte man einer Politesse anbieten, einen halben Strafzettel schon vorab zu bezahlen, weil man ja beim Falsch Parken erwischt werden könnte.
2k29329527. Januar 2021
HAHA, LOSER!
1galli27. Januar 2021
Die müssen aber tolle Angst haben.