Das Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt Verbraucherrechte: Energieversorgern ist es künftig untersagt, den Online-Kündigungsvorgang für Verträge zusätzlich zu komplizieren. Das Gericht beruft sich dabei auf die rechtlichen Vorgaben des § 312k Bürgerliches Gesetzbuch. Danach ist ein zweistufiges ...