Das Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt Verbraucherrechte: Energieversorgern ist es künftig untersagt, den Online-Kündigungsvorgang für Verträge zusätzlich zu komplizieren. Das Gericht beruft sich dabei auf die rechtlichen Vorgaben des § 312k Bürgerliches Gesetzbuch. Danach ist ein zweistufiges ...

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