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Sorry, aber ich habe das auch so verstanden wie @anddie. Soweit mir bekannt ist, soll das Verbot allgemein für den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen gelten, egal ob in Neubauten oder in Bestand. Eine Ausnahme / Härtefallregel soll es bei plötzlich ausfallenden Heizungen geben, dann gilt eine Frist von 3 Jahren. Oder irren wir? Hast du andere Quellen?