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: Richtig, Einschränkungen müssen belegt werden können, wie in Coronazeiten wo zu früh die Schutzpflichten aufgehoben wurden, weil die Gefahr ja nicht ausreichend groß wäre. Einschränkungen nur bei nachgewiesenem überragendem Nutzen. Denn die Straße gehört Autos und Rädern, ein Radstreifen ist also ein Einschränkung nur für KFZ. Leider gibts zuviele Aktionismusradwege, die sinnfrei neu gebaut werden, weil die 1,5m Seitenabstand ignoriert werden - zumindest hier in der Gegend.