Leipzig (dpa) - Kurzer Radweg, große Diskussion: Seit Wochen wird in Leipzig um einen grünen Fahrstreifen vor dem Hauptbahnhof gestritten. Radfahrer haben dort im April einen neuen Weg bekommen - auf Kosten von Autospuren. Die Maßnahme war Teil eines Konzepts, mit dem die Stadt unter anderem die […] mehr

Kommentare

10anddie09. Mai 2023
@6 : Das Beispiel finde ich dahingehend interessant, weil die Verwaltungsvorschrift in Bezug auf die 20 Busse pro Stunde eindeutig von einer SOLL-Regel ausgeht. Und da würde ich doch den Punkt 1 mit "der Verkehrsablauf des öffentlichen Personennahverkehrs verbessert werden kann." irgendwie höher gewichten. Wäre mal interessant, ob der zuständige Beamte dort in der Gegend wohnt und immer mit dem Auto fährt ;). Und auf den wenigsten Busspuren fährt alle 3 Minuten ein Bus.
9thrasea09. Mai 2023
@8 Du hast nichts an der Kritik verstanden 😔
8Quedel09. Mai 2023
@5 : Richtig, Einschränkungen müssen belegt werden können, wie in Coronazeiten wo zu früh die Schutzpflichten aufgehoben wurden, weil die Gefahr ja nicht ausreichend groß wäre. Einschränkungen nur bei nachgewiesenem überragendem Nutzen. Denn die Straße gehört Autos und Rädern, ein Radstreifen ist also ein Einschränkung nur für KFZ. Leider gibts zuviele Aktionismusradwege, die sinnfrei neu gebaut werden, weil die 1,5m Seitenabstand ignoriert werden - zumindest hier in der Gegend.
7thrasea09. Mai 2023
Sehr gut dazu passender Artikel: <link>
6thrasea09. Mai 2023
Beispiel Berlin: "Eine Busspur in der Berlin-Zehlendorfer Clayallee wurde im August vom Verwaltungsgericht verworfen. Nach den bundesweit gültigen Vorgaben wäre ein solcher Sonderfahrstreifen zwar möglich, aber erst ab einer Frequenz von 20 Linienbussen pro Stunde statt nur neun wie in dem Villenviertel. Zudem müsste die Stadt erst einmal eine »besondere Gefahrenlage« nachweisen. Dass die hier vom Stau befreiten Busse auch anderswo schneller ankämen und den Fahrplan halten könnten, zählt nicht."
5thrasea09. Mai 2023
Das Problem ist, dass unser Straßenverkehrsrecht 70 Jahre alt ist und im Geiste des automobilen Aufbruchs geschrieben wurde. Dem fließenden Kfz-Verkehr wird absoluter Vorrang eingeräumt. Das zeigt sich auch hier im Artikel an der Stelle zu Düsseldorf: "weil für einen Radweg Lkw-Parkplätze weggefallen waren und die Stadt die Notwendigkeit ihrer Maßnahme nicht mit Unfallzahlen belegen konnte." Das gleiche Problem sind Geschwindigkeitsbeschränkunge n wie 30,die nur bei Gefahr angeordnet werden dürfn
4tastenkoenig09. Mai 2023
"Wem gehört die Straße?" In den letzten Jahrzehnten eindeutig dem Auto. Sowohl dem fahrenden als auch dem stehenden. Und die wenigsten hinterfragen das.
3commerz09. Mai 2023
@1 gut erklärt, wie das mit den Steuern läuft. Davon ab, Fahrradfahren in der City ist auch ohne Autoverkehr schon ein Abenteuer.
2setto09. Mai 2023
@1 du schreibst es selbst: " wo auch die KFZ-Steuer .." . Also ein wenig mehr berücksichtigt werden vielleicht schon. Ansprüche hat keiner . Aus dem Topf sollte schnellstmöglich der ÖPNV ausgebaut werden, dann reicht wirklich ein Gehweg, wo allerdings gegen die meisten Radfahrer dann wieder verstossen werden, wenn die Stadt nicht ordentlich durchgreift
1tibi3809. Mai 2023
die Frage aus der Überschrift läßt sich sehr leicht beantworten: Bezahlt wurde es aus Steuergeldern. In Deutschland aus dem großen Topf, wo auch die KFZ-Steuer einfließt und der dann umgerührt wird. Daher ganz klar gehört der öffentliche Raum dem Staat und der kann auch mal schnell per Gesetz aus eine Straße einen Gehweg machen. Da gibt es keine Ansprüche (außer moralische) der Autofahrer.