@
1
Er trägt sicher eine Mitschuld, aber wie auch @
3
sehe ich die Reaktion und die beabsichtigte Tötung eines Einbrechers sowohl als überzogen, als auch als unzulässige Selbstjustiz. Die Bedrohung des Hausbesitzers ist ja doch sehr diffus bei einem unbewaffneten Jugendlichen. Und über die Begleitung ist auch nichts bekannt. @
5
Vermutlich nicht. Aber es gilt ja "Gelegenheit macht Diebe" und in vielen Fällen stimmt das. Hier war es eine üble Falle zum Zweck der Tötung von Menschen...