Karlsruhe/Trier (dpa) - Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten […] mehr

Kommentare

6commerz04. Dezember 2023
@5 sehe ich ebenso. Ein Freispruch wird es auch nicht geben, die Begründung erscheint mir nachvollziehbar. Die Angehörigen sind allerdings auch zu recht etwas angestoßen.
5thrasea04. Dezember 2023
@4 Das LG hat keine Entscheidung über die Zulassung einer Revision getroffen. Revision ist grundsätzlich zulässig bei erstinstanzlichen Urteile der der LG und OLG. Und das ist auch gut so. Vor Gericht können Fehler passieren – so wie hier –, diese müssen korrigiert werden können.
4Muschel04. Dezember 2023
@2 Ich sehe es genauso wie 1. Wenn seine Schuld nicht eindeutig erwiesen wäre, aber das ist sie. Die Richter müssen nicht ganz bei Sinnen gewesen sein in diesem Fall eine Revision zuzulassen.
3setto04. Dezember 2023
"Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und sei demnach vermindert schuldfähig." Dann hat er auf keinen Fall jemals wieder etwas hinter einem Steuer zu tun und gehört in medizinische Behandlung ohne die Chance auf unbeaufsichtigten Freigang zu haben
2thrasea04. Dezember 2023
@1 Jede/r sollte Anspruch auf ein faires Verfahren haben. Das kann dich und mich schon morgen treffen. Wenn das Urteil nun wegen Rechtsfehlern aufgehoben wird, ist das kein Freispruch. Es bedeutet, dass neu verhandelt werden muss. Für mich also kein blanker Hohn, sondern Merkmal eines funktionierenden Rechtsstaats.
1specksteinfee04. Dezember 2023
das kann ja nur ein Witz sein - (gebt dem Typen doch am besten gleich wieder den Führerschein und lasst ihn wieder auf die Menschheit los). 5 Tote, Prozesskosten ohne Ende und dann sowas. Für mich ist das der blanke Hohn - keiner denkt daran, was das für die Familien der Angehörigen bedeutet.