
Karlsruhe (dpa) - Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, können wegen Betrugs bestraft werden. Das entschied der BGH. Der Apotheker aus Bayern hatte Krebsmedikamente hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber
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