Urteil: Verwendung von Billig-Arzneimitteln kann Betrug sein
04. September 2012, 17:09 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, können wegen Betrugs bestraft werden. Das entschied der BGH. Der Apotheker aus Bayern hatte Krebsmedikamente hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber exakt die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt für den deutschen Markt. Obwohl er das Mittel im Ausland günstiger einkaufte, berechnete er den Krankenkassen aber den vollen Preis.