Berlin (dpa) - Sechseinhalb Jahre nach dem Tod von Jürgen Möllemann geht der juristische Streit um die Strafzahlung der FDP wegen seiner Spendenaffäre weiter. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte in vollem Umfang die Sanktion der Bundestagsverwaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Die ...

Kommentare

(7) Memphis · 09. Dezember 2009
Irgendwie sind ausgerechnet die selbsternannten "bürgerlichen Parteien" mit Betrügereien geprägt, die CDU mit ihrer Geschichte rund um Schreiber, die FDP mit der Spendenaffäre - definiert sich so eine angeblich "bürgerliche Partei"? Wenn ja, dann kann ich verstehen, dass sich der Rest nicht mit diesem eigenwilligen Mantel ankleidet! :-P Zur Strafzahlung, also die FDP hat doch bei den letzten Wahlen genug Bestechungsgelder - äh Spenden - bekommen, da kann sie die Strafe doch locker bezahlen!
(5) FichtenMoped · 08. Dezember 2009
@4: Vielleicht springt ja der Tourismusverband ein :o
(4) morepowerteam · 08. Dezember 2009
Och das sind doch nur Peanuts für die Welle. Der ein oder andere Bürger der durch Welle und Co steuerlichen nutzen zieht wird sich schon noch erkenntlich zeigen .
(2) Stiltskin · 08. Dezember 2009
Der Idealfall wäre natürlich, dass alle Parteien, die zu Unrecht Spenden enhalten, bzw. diese nicht veröffentlicht haben, zur Kasse gebeten werden müssen/ sollen. Also ist es auch rechtens, gegen die FDP eine entsprechende Strafe zu verhängen. Aber offensichtlich wird mit zweierlei Maß gemessen. Da weigert sich z.B. ein Bundeskanzler, die Spender von Millionen zu nennen, und macht damit kein Hehl daraus, dass ihm ein Ehrenwort mehr bedeutet, als geltendes Recht!
(1) kaos · 08. Dezember 2009
Man sollte doch denken, dass die "Steuersenkungs-" und Klientelpartei FDP nicht nur genug in die Kassen bekommt, sondern dies auch auf legealen Wegen. Die Wahreit hingegen ist, dass sie wohl bei 95% der Steuererhöhungen und einem Großteil der politischen Schweinereien dabei war.
 
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