
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klarheit: Wer in eine größere Wohnung zieht, um Platz für ein Arbeitszimmer zu schaffen, kann die damit verbundenen Umzugskosten nicht von der Steuer absetzen. Dies entschied Deutschlands oberstes Steuergericht in einem Fall, bei dem ein Paar
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