Urteil des BGH stärkt Rechtssicherheit für REHAU Kunden
RAUKANTEX - Laserfügbare Kantenbänder
(pressebox) Rehau, 08.10.2015 - Im Zuge der Entwicklung laserfügbarer Kantenbänder hat sich REHAU frühzeitig das Recht gesichert, Kunden uneingeschränkt - und somit die gesamte Möbelindustrie - mit solchen Kantenbändern zu beliefern. Die Rechtsbeständigkeit des bulthaup-Patents wurde jüngst vollumfänglich vom Bundesgerichtshof bestätigt. Dies betrifft insbesondere auch die Nutzung des bulthaup-Patents EP 1 163 864 für alle REHAU Kunden. Mit dem Urteil geht ein deutliches Zeichen einher, das die gegenüber allen REHAU Kunden zugesicherte Rechtssicherheit stärkt.
Nach dem Urteil der Obersten Richter in Karlsruhe bleibt REHAU unverändert der Kantenbandhersteller, der für laserfügbare Kantenbänder Rechtssicherheit gewähren kann. Die unter der Marke RAUKANTEX pro gelieferten, laserfügbaren Kantenbänder dürfen somit weiterhin ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Alle REHAU Kunden dürfen von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung der laserfügbaren Kantenbänder von REHAU frei beliefert werden.
Nach dem Urteil der Obersten Richter in Karlsruhe bleibt REHAU unverändert der Kantenbandhersteller, der für laserfügbare Kantenbänder Rechtssicherheit gewähren kann. Die unter der Marke RAUKANTEX pro gelieferten, laserfügbaren Kantenbänder dürfen somit weiterhin ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Alle REHAU Kunden dürfen von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung der laserfügbaren Kantenbänder von REHAU frei beliefert werden.