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5: dann erkläre mir doch mal, warum ein Kind bis 12 Manate nach Scheidung in Deutschland als Eheliches Kind gilt und der Ex-Ehemann Unterhalt zahlen muß. Hierbei hat er kein Recht auf ein Vaterschaftstest, es sei er kann dem Gericht glaubhaft machen er sei nicht der Vater. Hierbei erkennen die Gerichte Regelmäßig nicht einmal Eidesstattliche Versicherungen der RICHTIGEN Väter an, es zählt hierbei immer nur die Aussage der Mutter. Irgendwie kommisch, somit ein richtiges Urteil.