Berlin/Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte lediger Väter weiter gestärkt. Deutsche Gerichte dürfen Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern, wie die Straßburger Richter urteilten. ...

Kommentare

(8) schmausepaul · 15. September 2011
also ich versuche gerade mal mich in ein kind hineinzuversetzen, das jahrelang den evt. nicht leiblichen vater als papi kennt und nun plötzlich einen leiblichen unbekannten als vater anerkennen muß.... ich stell mir das grausam vor! und da, denke ich sind die deutschen gesetze richtig, denn ich finde das kindeswohl geht in diesem falle über alles!
(7) gadon · 15. September 2011
Zahlen ja, sehen nein, so läuft es doch in Deutschland...
(6) dagda · 15. September 2011
@5: dann erkläre mir doch mal, warum ein Kind bis 12 Manate nach Scheidung in Deutschland als Eheliches Kind gilt und der Ex-Ehemann Unterhalt zahlen muß. Hierbei hat er kein Recht auf ein Vaterschaftstest, es sei er kann dem Gericht glaubhaft machen er sei nicht der Vater. Hierbei erkennen die Gerichte Regelmäßig nicht einmal Eidesstattliche Versicherungen der RICHTIGEN Väter an, es zählt hierbei immer nur die Aussage der Mutter. Irgendwie kommisch, somit ein richtiges Urteil.
(5) hamufari · 15. September 2011
man muss aber auch mal die andere seite sehen wieviel männer lassen die frau im stich und wollen gar nichts vom kind wissen?
(4) Franklin · 15. September 2011
Wundert dann noch einem der Geburtenrückgang ???
(3) 2fastHunter · 15. September 2011
@2: Jip. Emanzipation funktioniert eben nur in eine Richtung. Frauen müssen überall gleichberechtigt werden, müssen aber nicht alle damit verbundenen Pflichten übernehmen. Männer dagegen haben nichteinmal das Recht ihr eigenes Kind zu sehen, wenn die Mutter das nicht möchte. Und das Kind fragen ist ja leider nicht. In der Sache sind die Richter immer auf der Seite der Mutter, egal wie behämmert ihre Ansichten sind (Fremdgehen in der Ehe und dann zum reichen Mann zurück etc.)
(2) K-illa · 15. September 2011
Es ist eigentlich eine Frechheit. Im Fall "Vaterschaft" wird der Mann so maßlos diskriminiert! Das muss man sich mal vorstellen. Da hat ne verheiratete Frau ne Affäre, zeugt ein Kind und lässt den Vater dann stehen um zum Gatten zurückzurennen. Als Mann hast du (wie wir ja hier sehen) "fast" Null Chance an das Kind zu kommen, selbst wenn du willst.
(1) zahlenfee · 15. September 2011
Naja, irgendwo sind die Gesetze auch nicht mehr zu verstehen: Es ist jemand als Vater anerkannt, obwohl er der leibliche Vater nicht ist. Und das alles nur weil er mit der Mutter des Kindes VERHEIRATET IST!!! Total GAGA! Allein der Aufwand des Vaterschaftstestes, um dann festzustellen, dass der Mann, mit dem man verheiratet ist, gar nicht der Vater des Kindes ist, sondern der Partner, mit dem man gerade lebt!! WIE KRANK IST DAS DENN!
 
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