
Wer für einen Angehörigen regelmäßig Unterhalt zahlen muss, braucht deswegen nicht auf private Altersvorsorge verzichten: Der finanzielle Aufwand für die private Vorsorge wird auch dann nicht einkommensmindernd angerechnet, wenn das Einkommen für die Zahlung des Mindestunterhalts zu gering ist. Art
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