
Mainz (dpa) - Auch eine permanente Unpünktlichkeit kostet nicht zwangsläufig den Arbeitsplatz. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Denn nach dem Richterspruch muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter eindeutig abgemahnt haben. Der Androhung «arbeitsrechtlicher
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