Unpünktlichkeit kostet nicht unbedingt die Stelle
17. Juli 2009, 10:03 Uhr · Quelle: dpa
Mainz (dpa) - Auch eine permanente Unpünktlichkeit kostet nicht zwangsläufig den Arbeitsplatz. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Denn nach dem Richterspruch muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter eindeutig abgemahnt haben. Der Androhung «arbeitsrechtlicher Konsequenzen» müssten zudem Taten gefolgt sein. Geschehe das nicht, so dürfe der Mitarbeiter darauf vertrauen, der Arbeitgeber werde auch künftig Milde walten lassen.

