@
3 Bei den aufgerufenen Beträgen sind das alles andere als Spielereien. @
2 @
3 Der Begriff Sondervermögen wird schon im Grundgesetz genannt. Wenn ihr euch daran stört, könnt ihr es auch anders nennen, z. B. Nebenhaushalt. Ein anderer Begriff ändert allerdings nichts an den rechtlichen Voraussetzungen, Definitionen und der inhaltlichen Ausgestaltung.