Man kann die Praxisgebühr völlig legal umgehen, und zwar indem man sich jeweils für ein Jahr verpflichtet, im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Davon sind selbstverständlich Notfälle ausgenommen, dann kann man weiterhin sofort einen Facharzt aufsuchen. Zumindest in der Krankenkasse, in der ich Mitglied bin, der Audi BKK, ist das so. Die vierteljährlich zu zahlende Praxisgebühr wird allen am Hausarztmodell teilnehmenden Mitgliedern am Jahresende erstattet.
@2 es ist doch nur 1x im Jahr 10,00€ das die Krankenkasse Anfang des Jahres abbucht. Das war bis vor kurzem bei der AOK so, es kommt wieder, das hat mir meine Ärztin gesagt.
@1 was ist das denn für ein Quatsch. Ich bezahl doch nicht, wenn ich nur einmal im Jahr zum Arzt gehe, 40 Euro. @3 ich bin auch bei der AOK und mußte in den letzten Jahren in jedem Quartal 10 Euro zahlen
Es ist schon eine Unverschämtheit wenn ein Blutbild genau so lange dauert, bis das neue Quartal anfängt... Wenn, dann sollte die Praxisgebühr einmal im Jahr gezahlt werden und ab dem Zahltag ein Jahr gültig sein!