Istanbul (dpa) - Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: «Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.» Der Vertreter der Oppositionspartei CHP ...

Kommentare

(30) deBlocki · 11. März 2017
@28 Aber nur im eigenen Land!!! Und um vorzubeugen, dass es ja keine Wahl, sondern nur eine Abstimmung ist... jede politische Veranstaltung hat innerhalb der eigenen Landesgrenzen zu bleiben!
(29) galli · 11. März 2017
@28 naklar ,im eigenen Land
(28) mceyran · 11. März 2017
@27 Ich habe Dich nur für fair gehalten. Immerhin gehört Wahlkampf, egal für wen, ja zu einer Demokratie.
(27) deBlocki · 11. März 2017
@20 Du nimmst ganz schön viel an über Dinge, die nicht zur Sprache gekommen sind. Aber richtig, Wahlkampf ausländischer Politiker halte ich für ziemlich überflüssig
(26) k444232 · 10. März 2017
Ja sie streiten nur mehr wer an der NWO wo stehen darf. Erdoan ist ein ganz großer. Der fällt sicher in die Top Ten der NWO
(25) mceyran · 10. März 2017
Super, wie die ARD mit falschen Informationen versucht, die Türken in Deutschland zu beeinflussen: <link> Wahlkampf in Deutschland GEGEN die Verfassungsänderung ist also erlaubt, sogar auf Türkisch.
(24) hasan67 · 10. März 2017
die europäische Union verhilft Putin und Erdogan,mit ihre Antihaltung noch mehr Macht und Stärke.Jetzt macht die deutsche Bevölkerung mit.Dabei haben sie nicht soviel Verstand wie ein Spatz.Die Angriffe gehen auf das Konto der Bevölkerung und nicht auf Erdogan..Sogar diejenigen die sie hassen, treibt das ganze auf die Seite Erdogans.Ich begrüsse die Medien in ihre Propagandahaltung,WEITER SO. :-) Die Anhänger für das ja ,hat sich von 40 % auf 70% fast verdoppelt.
(23) ircrixx · 10. März 2017
@22 : Glückliche Türkei, bei uns waren da schon die Nazis an der Macht. Die jetzt die Ausbreitung der türkischen Demokratie mit allen fiesen Tricks zu stoppen versuchen! Aber die türkischen Wahlkämpfer werden sich schon zu wehren wissen, wenn nötig, mit dem Einsatz von Kampfgas (Dön-R C).
(22) galli · 10. März 2017
@20 Damals gab es noch Demokratie in der Türkei
(21) Maibaum · 09. März 2017
Reine Gehirnwäsche diese "Wahlveranstaltungen": Einreiseverbot und fertig
(20) mceyran · 09. März 2017
@18 ,19 Und ich sage in 10 (nur eins nach dem Text, den Ihr anscheinend gelesen habt) noch, dass sich die Diskussion um das Wort eigentlich erübrigt, weil alle Parteien sowieso im Ausland Wahlkampf betrieben haben (z.B. Präsidentschaftswahl 2014, Parlamentswahl 2015). So aufmerksam seid Ihr, bravo! @17 Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du Wahlkampf generell überflüssig findest?
(19) galli · 09. März 2017
@18 gut gesagt . @15 " Die Reisen werden gemacht, um Präsenz zu zeigen, d.h. die Leute zu erreichen und ihnen zu zeigen, dass sie einem wichtig sind".Naklar sind sie wichtig ,die Stimmen werden für ein ja gebraucht.Ist Wahhlkampf
(18) setto · 09. März 2017
@9 der Völkermord an den Armeniern war laut dir keiner, sondern eine Deportation, bei dem Theater jetzt ist es keine Wahl sondern eine Abstimmung: Entweder ist Pippi Langstrumpf deine Schwester oder du bist es selbst...
(17) deBlocki · 09. März 2017
@15 ...Präsenz zeigen kann man auch über moderne Medien. Dafür muss man nicht fremde Länder nutzen und dort Wahlkampf betreiben. Das sollte nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen erlaubt sein, da es auch nur um Politik innerhalb dieser Grenzen geht.
(16) Leoric · 09. März 2017
@15 : Das braucht nicht zwingend ausjudiziert zu sein, vielleicht ergibt sich das schon klar aus dem Gesetz und ein Fachjurist würde es in diesem Fall auch so schon wissen. Das ist, was ich eher annehme (und es wäre auch eher normal). Wir sind einfach Laien und stellen uns die Frage, das heisst nicht, dass es für einen türkischen Juristen wirklich fraglich oder kompliziert zu beantworten ist.
(15) mceyran · 09. März 2017
@12 Das geht ja normalerweise über Gerichtsentscheidungen bzw. Präzedenzfälle. Die wird es kaum geben, zumal es das Gesetz erst seit 2008 gibt und sich kaum ein Gericht damit beschäftigt haben müssen wird. @14 Alles klar. Wahlkampf ist aber umgekehrt: Die Reisen werden gemacht, um Präsenz zu zeigen, d.h. die Leute zu erreichen und ihnen zu zeigen, dass sie einem wichtig sind. Das ist durch die Absagen + was jetzt so gesagt wird umso mehr gelungen, da man es versucht hat, aber unwillkommen war.
(14) deBlocki · 09. März 2017
@13 Von der Übernahme des türkischen Paragraphen und der automatischen Anpassung bei Abänderung hat nie jemand gesprochen, daher weiß ich nicht, woher du das hast... Aber ein Veranstaltung ausländischer Politiker sollte verboten sein. Wenn die hier lebenden Ausländer Reden der entsprechenden Personen hören möchten, steht es ja frei, an deren Veranstaltungsort zu reisen.
(13) mceyran · 09. März 2017
@11 Cool, dann könnte die Türkei ja das Gesetz beliebig anpassen, und die Anpassungen wären dann auch automatisch in Deutschland gültig. Hmm, wie wäre es dann mit einer Erlaubnis zum Wahlkampf inkl. Verpflichtung der (natürlich türkischen, aber wäre ja dann auch in Deutschland gültig) lokalen Regierung, einen Veranstaltungsort dafür zu organisieren?
(12) Leoric · 09. März 2017
@9 : Philosophieren kann man nicht wirklich, es gibt sicher eine korrekte Antwort, wir Laien können sie nur so nicht einfach erschliessen. Die Wortbedeutung gibt leider keinen Aufschluss über die juristische Klassifizierung. Ein türkischer Jurist aus dem Fachbereich könnte das exakt beantworten. Aber danke trotzdem für die Erklärungen.
(11) deBlocki · 09. März 2017
@7 Sollte man sogar. Bestenfalls noch eine Passage dafür ins eigene Recht übernehmen, damit man sich immer auf die Vorschriften im eigenen Land berufen kann. Und somit sind politische Veranstaltungen fremder Länder im eigenen Land unerlaubt.
(10) mceyran · 09. März 2017
@6 Aber es wurde ja auch 2011 von allen TR-Parteien in Deutschland Wahlkampf betrieben, von daher erübrigt sich das auch irgendwie. Man sollte eher überlegen, ob so eine Vorschrift überhaupt Sinn macht, aber das hab ich in 5 ja schon erörtert. @7 ,8 Naja, ob das eine türkische Gesetz in Deutschland vollstreckbar ist (Beispiel, wo das geht: Gültigkeit im Ausland geschlossener Ehen in Deutschland), ist die Frage. Sonst will man ja auch immer türkische Sachen in der Türkei lassen ;).
(9) mceyran · 09. März 2017
@6 Das türkische Wort für Wahlkampf ist "seçim propagandası", das für Wahl "seçim". Ein Referendum (auf Türkisch "referandum" oder für Volksabstimmung "halk oylaması") wäre keine "Wahl" im eigentlichen Sinne, sondern eine Abstimmung. Bei Wahlen bestimmt man Personen für eine Sache, bei Abstimmungen bestimmt man über eine Sache. Es gäbe kein "Fachwort" für einen "Referendum-Kampf", von daher könnte man da jetzt philoshopieren.
(8) galli · 09. März 2017
@7 Das könnte man machen
(7) FichtenMoped · 09. März 2017
*lmao* Können so türkische Wahlkampfveranstaltungen im Ausland, mit Hinweis auf türkisches Recht, abgesagt, bzw. nicht genehmigt, werden?
(6) Leoric · 09. März 2017
Ich kenne die Systematik der türkischen Verfassung bzw. des Wahlgesetzes nicht, aber betrifft das alle Abstimmungen (also auch eine Verfassungsänderung) oder nur Parlaments- bzw. Präsidentenwahlen (Also Wahlen zu Personen und Parteien)? Klassische Wahl und eine Volksabstimmung sind nämlich zwei paar Schuhe und nicht in jeder Verfassung unter einem Hut.
(5) mceyran · 09. März 2017
Cool, die haben sogar den Link, den ich für <link> in Kommentar 77 recherchiert habe ^^. Jo, das hat den Rang einer Verwaltungsvorschrift, Sanktionen werden nicht geregelt, und keine der Parteien hält sich dran. Von daher schon ein Eigentor. Nur: Wie soll man sowas bestrafen? Entfernen der Option vom Wahlzettel? Strafgelder? Für jeden Verstoß Stimmen abziehen? Gefängnis? Eine Vorschrift, die nicht durchgesetzt werden kann, ist irgendwie ziemlich sinnlos.
(4) galli · 09. März 2017
Toll .Das interresiert doch Erdogan nicht.Hauptsache er gewinnt die Abstimmung ,da ist ihm jedes Mittel Recht
(3) Tommys · 09. März 2017
Uppps, und mit einmal wird es still um das Thema... DAS war ja mal ein Eigentor.. <link>
(2) ircrixx · 09. März 2017
Das gilt nur für türkische Naziparteien.
(1) tastenkoenig · 09. März 2017
*gröhl*
 
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