Karlsruhe (dpa) - Eine junge Frau, die am Steuer Kurznachrichten auf dem Handy schrieb und so einen tödlichen Unfall verursachte, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe, scheiterte aber mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. […] mehr

Kommentare

7k42467605. August 2016
@6 in deutschland beinhaltet mord immer vorsatz und der ist hier nicht gegeben.
6Ice-beer05. August 2016
@3 @4 wie wäre es mit gemeingefährlichen Mitteln. Ein Auto könnte man durchaus dazu zählen. Die Frau gibt Gas und ist durch Ablenkung nicht in der Lage es zu kontrollieren. Damit hast du dein mordqualifizierendes Merkmal. Die Strafen bei sowas sind ein Lacher in Deutschland...
5esKa04. August 2016
@1 Und was sagt man dazu ? <link>
4k42467604. August 2016
versuchter mord? hä? wo sind denn hier bitte die mordmerkmale? fahrlässige tötung, klar, aber mord???? die hat die leute doch nicht absichtlich und mit vorsatz umgefahren, hatte keine niederen beweggründe usw.
3crochunter04. August 2016
Todschlag oder fahrlässige Tötug versteh ich ja gerade noch, aber warum wegen versuchten Mordes? Bei der Tat fehlen doch alle Tatmerkmale. o_O
2setto04. August 2016
Verstoss gegen die StVO ( Handy am Steuer), versuchter Mord dadurch, Fahrerflucht und dafür 2Jahre auf Bewährung ist nicht mild? Dann frage ich mich, was bei denen ne harte Strafe ist. Hoffentlich hat die Täterin wenigstens jetzt ein Gewissen was sie nicht ruhig schlafen lässt
1Muschel04. August 2016
Das ist ein Skandal. Tippe rum, du bist schuld, jemand tot. Och, wen interessiert das?