Straßburg/Brüssel (dpa) - Die Äußerungen von Ungarns rechtsnationalem Ministerpräsidenten Viktor Orban zur denkbaren Wiedereinführung der Todesstrafe sorgen in der EU für scharfe Kritik. Der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU) sagte am Mittwoch: «Die […] mehr

Kommentare

10Andy198102. Mai 2015
@8:Vor der Abgabe meines Kommentars habe ich mich natürlich informiert, ob es wirklich noch keinen Hungertod durch Hartz IV gab und bin dabei auch auf den von Dir verlinkten Kommentar gestoßen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Das Schicksal des Mannes ist tragisch und man darf sicherlich fragen, ob die Behörden den Zustand hätten bemerken können. Die Ursache liegt aber hier eindeutig an der (psychischen) Erkrankung, nicht an mangelndem Geld. In Deutschland verhungert niemand aus Geldnot!
9spacerader7330. April 2015
@8 <link> Wie es dort auch so schön steht: Bei der alten Sozialhilfe wäre das nicht passiert obwohl es auch dort Sanktionsmöglichkeiten gab! Wilkür ist gang und gebe, schon allein um die Menschen, die auch Arbeit haben, die oft schlechten Bedingungen aus Angst zu akzeptieren.
8Andy198130. April 2015
@6 : Völlig korrekt, dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank! @5 : Meinst Du das tatsächlich ernst?! Da habe ich wohl etwas verpasst. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Empfänger von Hartz IV in Deutschland verhungert ist. Und wie Du schon feststellst, sind es MENSCHENrechte und die gelten eben auch für Straftäter. Das ist nicht heuchlerisch, sondern die größte Errungenschaft, die wir gesellschaftlich errungen haben. Gerade dadurch ist der von Dir beklagten Willkür ein Riegel vorgeschoben!
7tastenkoenig29. April 2015
Eine irreversible Strafe erfordert unfehlbare Richter. Womit sich das Thema auch aus diesem Aspekt erledigt haben sollte.
6msch1329. April 2015
@1 Ein kurzer Blick ins GG genügt da schon: Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2 GG und schon ist die Frage beantwortet und zwar für immer, da Art 1 mit der sogenannten "Ewigkeitsgarantie" ausgestattet ist, also nicht geändert werden kann.Der BGH hat 1995 schon klargemacht, dass wg dieser Schranken eine Wiedereinführung der Todesstrafe "keinen Bestand haben könnte". Da müsste dann schon eine neue Verfassung her....
5spacerader7329. April 2015
Zumindest die inderekte Todesstrafe innerhalb der EU ist längst Realität. Stichwort Armut und Vernichtung von Existenzen durch behördliche Willkür bzw. Fehler. Oder sogar mit Wohlwollen der Gesetzgeber! Gerade die CSU. Bei HartzIV am liebsten alle sofort hinrichten lassen, die sich angeblich nicht genügend um Jobs kümmern aber bei Strafverschärfungen v. Mördern usw. ein Aufhebens machen und auf die Menschenrechte verweisen. Heuchlerisch ist das.
4Tommys29. April 2015
@1 Der Staat hat zu beschützen- jeden Bürger. Daher schätze ich die deutsche Rechtsprechung und den zugrundeliegenden Gedanken, sehr.
3Tommys29. April 2015
@1 ... nun zum Einen: der Staat, hat nicht das Recht zum Töten! Es ist ein fatales Zeichen dies zu tun und die Abschreckung hat es eben auch nicht. Siehe Staaten mit Todesstrafe. Ich sehe es sogar als Zeichen der Schwäche! Denn es zeigt ja letztlich nur, dass es in dem Staate Lücken gibt die das Leben der Menschen dahingehend beeinflussen, dass sie meinen töten zu können. Sei es durch Armut, durch sonstige Not, durch Vorbilder von mächtigen im Lande, die es mit Moral nicht genau nehmen etc. etc.
2Perlini29. April 2015
@1 All diejenigen die meinen, dass die Todesstrafe letztendlich auch "nur" Mord ist. Aber du gehörst vermutlich nicht dazu.
1k1346529. April 2015
«Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen nicht in Einklang zu bringen.» Wer sagt das?