Duisburg (dpa)? Mit Handschellen gefesselt, das Gesicht hinter einer Strickjacke verborgen: So wird Jackson B. am Donnerstag in den Saal 201 des Duisburger Landgerichts geführt. Knapp sechs Monate ist es her, dass der bullige Mann mit den kurzgeschorenen Haaren am Bahnhof von Voerde am Niederrhein ...

Kommentare

(26) katzee · 10. Januar 2020
@22 So einfach, wie Du es hier darstellst, ist das System dann wohl doch nicht <link>
(25) CharlyZM · 10. Januar 2020
@24 wusste gar nicht, das man durch Drogensucht psychisch Krank werden kann. Jetzt hab ich wieder was dazu gelernt
(24) Wawa666 · 10. Januar 2020
@23 Er soll ja drogensüchtig sein, also kann es gut sein, dass seine psychische Erkrankung nichts Erbliches ist, sondern drogenbedingt.
(23) CharlyZM · 10. Januar 2020
@22 sehr gut erklärt, wobei ich mir denke das er nicht mehr geheilt wird. Mit 28 Jahren Vater von 9 Kinder zu ist auch ganz schön krass, da kann man nur hoffen das die Kinder von seiner Krankheit nichts abbekommen haben.
(22) Wawa666 · 10. Januar 2020
@21 Sicherungsverwahrung, also das, wo dieser Mann untergekommen ist, ist eine psychiatrische Unterbringung für Straftäter. Dort bleibt er so lange, bis er geheilt ist. Wenn keine Heilungschance besteht, für immer. Tatsächlich gibt es Straftäter, die jahrzehntelang bis zum Schluss so leben. Wobei es leider auch immer wieder Fehldiagnosen gibt, wo jemand rauskommt und dann doch rückfällig wird. Aber an sich gibt es diese dauerhafte Unterbringung für immer, inklusive begleitender Therapie.
(21) katzee · 10. Januar 2020
Wenn der Mann psychisch krank ist, gehört er in die geschlossene Psychiatrie. Es ist besser für die Gesellschaft, wenn dieser Mann geheilt wird - sofern möglich - bevor er wieder in die Freiheit entlassen wird, denn das wird irgendwann zwangsläufig geschehen.
(20) Wawa666 · 10. Januar 2020
Glücklicherweise gibt es Zeugen. Optisch lässt es sich doch sehr deutlich unterscheiden, ob jemand jemanden schubst oder stößt, oder ob jemand wirklich taumelt (betrunken oder durch Kreislaufprobleme oder was auch immer) und sich dann bei jemandem festhält.und die Person damit versehentlich umwirft. Nach Letzterem sah es hier nicht aus.
(19) 2fastHunter · 09. Januar 2020
@18: Sie haben eben verlernt, was der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Rache ist. Meist geht das auch einher mit korrektem Domekratieverständnis und was der Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen ist.
(18) thrasea · 09. Januar 2020
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie viele Anhänger der Lynch-Justiz es bei uns in Deutschland (noch – oder schon wieder?) gibt.
(16) k97262 · 09. Januar 2020
@14: In dem Fall wären dann aber doch eher die vorstoßenden Arme interessant, ich denke, auch ein 52kg-Mann kann, wenn er mit den Armen voraus auf eine ,wieviel kg auch immer, -Frau "stolpert", diese zu Fall bringen.
(15) k293295 · 09. Januar 2020
Hier wird unser Rechtsstaat brutal mit Füßen getreten, und damit meine ich nicht den Typen aus der News. Und es ist immer dieselbe Klientel, die sich selbst in Tötungsphantasien hineinrauscht.
(14) cerbarus · 09. Januar 2020
@10: Kurzgeschoren ist egal, bullig finde ich schon interessant, wenn ein 52kg Spargel gegen eine Walküre "stolpert" und die dabei stürzt und verletzt wird, nehme ich ihm eher ein:"Wollt ich nicht" ab als einem bulligen Mann der mit vorstoßenden Armen gegen eine normale oder gar zierliche Frau rennt.
(13) locke72 · 09. Januar 2020
@11 auch wenn er psychisch krank ist,kann sowas nicht durchgehen und auf die krankheit geschoben werden. allerhöchstens sollte man dann nochmal genauer hinschauen warum sojemand noch frei herumläuft und gegebenenfalls verantwortliche dafür mit zur rechenschafft ziehen.
(10) k97262 · 09. Januar 2020
"der bullige Mann mit den kurzgeschorenen Haaren" - was soll denn das nun wieder? Wen interessiert denn das, wie der aussieht? So etwas gehört vielleicht in eine Fahndung, aber doch nicht in einen Bericht über ein Gerichtsverfahren.
(8) bs-alf · 09. Januar 2020
Vielleicht hat er ja wirklich nicht geschubst - sondern gestoßen.
(7) cerbarus · 09. Januar 2020
"Statt einer Bestrafung kommt im Falle einer Verurteilung nur die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie für Straftäter in Betracht. Die wäre allerdings unbefristet." heißt auch ohne Mindestdauer??? Auch gut, wenn er dann 3 Monate innerhalb der Einrichtung keinen vor nen Zug schubst, wird er als geheilt und therapiert entlassen.
(5) 2fastHunter · 09. Januar 2020
Nein, er schubst nur Männer... vor den Zug.
(4) Spock-Online · 09. Januar 2020
@2 Entschieden ist doch noch gar nichts, der Prozess läuft noch
(3) bs-alf · 09. Januar 2020
Das schlimme ist, so etwas kann einem auch im Straßenverkehr passieren wen man von so einem, vor ein Auto oder ähnlich gestoßen wird.
(2) deBlocki · 09. Januar 2020
Fürchterlich, dass es noch immer so was wie vermindert oder gar nicht schuldfähig gibt. Es geschehen Straftaten, da ist diese Entscheidung blanker Hohn.
(1) CashKarnickel · 09. Januar 2020
Da läuft es einem eiskalt den Rücken herunter...Man steht am Bahngleis und denkt an sonstwas und ist wenige Sekunden später tot, weil so ein Psychopath gerade Lust dazu hatte...Unfassbar...Ich fahre selbst jeden Tag arbeitsbedingt über mehrere Bahnhöfe, und ich glaube jetzt schaut man sich die Umstehenden Leute erst einmal genauer an...
 
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