Karlsruhe/Berlin (dpa) - Sie waren versessen auf schnelle Autos, scherten sich nicht um Verkehrsregeln und fuhren im Temporausch einen Menschen tot. Zwei Berliner Raser wurden dafür vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt. Nun überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) […] mehr

Kommentare

11darkkurt01. Februar 2018
@8 : wer mit solchen Geschwindigkeiten unterwegs ist, nimmt Todesopfer billigend in Kauf!
10lutwin5201. Februar 2018
Ick bin keen Berliner, sondern aus dem Ruhrgebiet. Aber den Kudamm kenne ich noch aus DDR-Zeiten. Kommste vom Avus runter, übern Transit und GÜ Dreilinden, und dann beginnt er. Bis zum Zentrum kannst nirgends noch nicht mal 100 fahren. Wer dort sogar 170 fährt ist im höchsten Maße geisteskrank und gehört lebenslang in die Klapse.
9tastenkoenig01. Februar 2018
Ja, das war eine vielbeachtete Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung. Ich kann nicht beurteilen, ob sich diese Einschätzung dennoch durchsetzen kann. Als juristischer Laie kann ich jedenfalls verstehen, wenn man hier nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen möchte.
8AS101. Februar 2018
@6 Das Landgericht Berlin ging von bedingtem Vorsatz aus. Das wird aber nicht standhalten.
7bluesky01. Februar 2018
Die Straßenverkehrsordnung wurde leichtfertig außer Kraft gesetzt, rote Ampeln nicht beachtet und viel zu hohe Geschwindigkeit. Den Tätern war bewusst, dass sie mit ihren aggressiven Verhalten andere Menschen gefährden, ja sogar töten könnten. Also war doch ein Vorsatz da, denn nichtsbiliigend haben sie diese Tatsache in kauf genommen. Dieses Urteil sollte auch ein abschreckendes Beispiel sein.
6darkkurt01. Februar 2018
@3 : man geht wohl von bedingtem Vorsatz aus. Das den Fahrern also klar war, das jeder, der Ihnen in die Quere kommt, stirbt. Dazu noch Heimtücke und niedere Beweggründe, und schon hat man 3 Mordmerkmale beisammen...
5AS101. Februar 2018
@4 Nicht nur viele Kommentatoren hier, sondern mindestens 30-40 Prozent der Inhaber eines Führerscheins. Und zwar aus unterschiedlichen Gründen: mangelnde Reife, mangelnde charakterliche Eignung, mangelnde Sinneswahrnehmung etc.etc. Leider ist die Automobilindustrie immer noch eine Schlüsselindustrie in diesem Land, und da darf der Absatz von Fahrzeugen natürlich nicht durch solche Hindernisse wie eine vernünftige Prüfung auf die Tauglichkeit zum Führens eines Kfz behindert werden.
4CashKarnickel01. Februar 2018
@3 Dann dürften aber viele Kommentatoren hier niemals Auto fahren...
3AS101. Februar 2018
In der Tat wäre eine geistige Reifeprüfung für Fahranfänger durchaus angebracht, wenn ich an meine täglichen Erfahrugen im Strassenverkehr und meine Erinnerungen an meine eigene Fahrweise in diesem Alter denke. Solche Auswüchse wie im Berliner Fall hat das allerdings nicht zutage gebracht. Im Übrigen wird der BGH das Urteil sicher kassieren: das zentrale Motiv des Vorsatzes, der bei Mord zwingend gegeben sein muss, liegt nicht vor. In Kauf nehmen reicht nicht.
2tastenkoenig01. Februar 2018
In meiner Fahrschule wurde die geistige Reife nicht überprüft.
1setto01. Februar 2018
"Zwei 20 Jahre alte Männer werden 2016 zu 12 und 16 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt." Wer ein Auto führen darf im Straßenverkehr sollte die geistige Reife haben und nicht noch Anspruch auf Jugendstrafrecht