Stralsund (dpa) - Gänzlich ungefährlich ist es auch in einem Streichelgehege nicht. Das musste im Sommer 2023 eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt in einem Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern auf schmerzhafte Weise erfahren. Nun hat auch das Landgericht Stralsund festgestellt: Der Kontakt mit Tieren in […] mehr

Kommentare

8Schruppinator23. Dezember 2025
@7 "der sehr rege von Eltern und Großeltern genutzt wird um die Kinder mit artgerechtem Futter zu versorgen" Ich weiß, was Du meinst. Man kann den Satz aber auch zweideutig verstehen :-)
7setto23. Dezember 2025
@2 Hier ein ziemlich aktuelles Video von dem Zoo wenn auch nicht von den Ziegen: <link> die Tiere machen wirklich nicht einen ausgehungerten Eindruck, was ich auch aus persönlicher Erfahrung bestätigen kann. Vor dem Eingang steht ein Futterbehälter,der sehr rege von Eltern und Großeltern genutzt wird um die Kinder mit artgerechtem Futter zu versorgen
6Hannah23. Dezember 2025
@5 : Du weißt, wie ein Streichelzoo funktioniert? Ein Gehege mit einem Ein/Ausgang, den nur Menschen betreten können. Es ist der Sinn eines Streichelzoos, dass die Menschen ins Gehege reingehen. Dort kann man die Tiere anfassen und füttern.
5skloss23. Dezember 2025
OH - danke euch :-D Ja, ist NICHT geklettert, sondern freiwillig ins Gehege
4thrasea23. Dezember 2025
@1 Bitte trinke erst einmal eine Tasse Kaffee oder Tee und lies dann die Meldung nochmal ausführlich ;-) Die gute Frau ist nicht über einen Zaun geklettert, sondern hat bestimmungsgemäß ein Streichelgehege besucht. Zudem hat sie nicht auf Schmerzensgeld geklagt. Sie hat überhaupt nicht geklagt. Es ist ihre Krankenversicherung, welche die Behandlungskosten ersetzt haben möchte. Mehr zu dem Fall auch bei lto: <link>
3Sonnenwende23. Dezember 2025
(2) gerechtfertigt. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Tiere ausgehungert gewesen sind, ich habe diese Parks immer als sehr sorgfältig auf die Tiere bedacht erlebt, ausgehungerte Tiere habe ich in keinem bisher gesehen. Insofern ist das eine ziemlich üble Unterstellung seitens der Kläger gewesen. Den Besuchern, die das Gehege wahrscheinlich in erlaubter und gewollter Weise durch ein Gattertor betreten haben nachzusagen, sie seien über den Zaun geklettert, dafür gibt es keinen Anhalt.
2Sonnenwende23. Dezember 2025
@1 Sind sie denn über einen Zaun geklettert? In der News steht nur, dass sie das Gehege freiwillig und auf eigene Gefahr betreten haben. Ich kenne diese Tierparks und habe sie während meiner Zeit in Ostdeutschland mit meiner Tochter häufig besucht (diesen speziell kenne ich allerdings nicht). Die Hinweise diesbezüglich sind immer eindeutig und unmissverständlich, es sollte jedem Besucher bewusst sein, dass er in den Gehegen auch eigene Verantwortung trägt. Insofern finde ich das Urteil (2)
1skloss23. Dezember 2025
Diese Unverfrorenheit - über einen Zaun klettern und dann auf Schmerzensgeld klagen. Ich habe die Befürchtung, dass die Dame - nun enttäuscht vom Rechtssystem - abdriften könnte. Ich hoffe es allerdings nicht.