@15
,16
,17
Vielleicht haben wir alle die Posts von k488740 mißverstanden? Waren das vielleicht Versuchs-Büttenreden-Jokes für die anstehende Karnevalszeit? Jedenfalls hätten sie auf jeder Prunk-und Kostümsitzung für ausgiebiges Schenkelklopfen gesorgt. 😂
@17
och komm schon, alle anderen als Linksradikale hinstellen gehört doch zum guten Ton in diesen Gruppen. Und es stimmt ja auch, wenn man so weit am Rande steht, dass alle anderen dann nur noch unter dem Begriff zusammengefasst werden können...
@7
Die Stillhaltevereinbarung ist doch kein gewonnenes Verfahren *lol* Die Anzahl an Flügelmitgliedern ist also eine Einschätzung zur Demokratiefestigkeit der AfD *doppel-lol* Und das Verfahren zur öffentlichen Mitteilung als Prüffall gewonnen zu haben um dann bei selbiger Prüfung als Verdachtsfall eingeordnet zu werden? *tripple-lol* Soviel dazu *lohohol*
(2) umgekehrt ist: normalerweise wird erst verboten und dann kann der oder können die dem Verbot unterliegenden vor Gericht Einspruch gegen das Verbot einlegen, worauf hin das Gericht dann prüft.
Und nur nebenbei: es gibt kein Parteiverbotsverfahren und wird es auch nicht geben, weil unsere Verfassung ein solches Verbotsverfahren gar nicht vorsieht. Was es gibt ist ein Überprüfungsverfahren auf ein Parteiverbot beim BVerfG, d.h. das BVerfG prüft ob ein Parteienverbot rechtlich zulässig ist. Es verbietet auch nichts, das bleibt dem Antragsteller des Prüfverfahrens überlassen. Der Unterschied zu anderen Arten von Verboten ist nur, dass der Rechtsweg zum Schutz von Parteien quasi (2)
Nanana, wir wollen doch bei der Wahrheit bleiben – nicht dass ich nicht auch am Zentrum für politische Schönheit durchaus Kritik hätte – aber das ZPS ist keine staatsfinanzierte NGO. Es finanziert sich zu weit über 90 % aus Crowdfunding und privaten Spenden. Der Vollständigkeit halber: es erhielt in der Vergangenheit zu einem kleinen Anteil indirekt staatliche Unterstützung über Projekte, die es zusammen mit Kulturinstitutionen realisiert hat, die wiederum staatliche Förderung erhalten.
@5
Man sollte es versuchen. Ich denke nicht, dass die echten Faschisten noch mehr Zulauf bekommen werden, sollte es scheitern. Die haben ihr Maximum erreicht. Aber es würde nicht scheitern. Über 4000 Beweise gibt es, lies sie dir selber durch: <link>
@6
Es geht um das Verbotsverfahren.
Aber schau mal hier:
Eilverfahren gegen Verfassungsschutz (2025) VG Köln 13 L 1109/25 ✔️ Einstufung nicht öffentlich
Klage gegen Veröffentlichung „Flügel“-Mitgliederzahl (2022) VG Köln 13 K 325/21 ✔️ Teilweise Verbot der Veröffentlichung
Testfall-Einstufung des BfV abgewehrt (2019) VG Köln ✔️ Einstufung aufgehoben.
Soviel dazu.
@1
und @2
Ich empfinde euer beider Demokratieverständnis schon sehr merkwürdig. Auf welcher Grundlage soll denn die AfD verboten werden? Die Einschätzung "gesichert rechtsextrem" ist schon eine Farce.
Wisst ihr Beiden eigentlich, warum es kein Verbotsverfahren gibt? Weil man Angst hat, dass es nach hinten losgeht und die AfD dann noch mehr Stimmen bekommt.
Shitstorm in 3... 2... 1... :)
Die Wähler nicht nur in den ostdt. Bundesländern laufen wieder mal sehenden Auges in die Arme von Faschisten (und einigen Faschistinnen). Hinterher hat dann natürlich niemand was ahnen oder wissen können.
@2
Ich glaube auch nicht, dass es noch wird. Gerade die Ministerpräsidenten in gesicherten Rechtsextremen Landesverbänden sind da erstaunlicherweise total dagegen...