
Im juristischen Tauziehen um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt konnte der klagende Chefarzt Joachim Volz einen Teilerfolg verzeichnen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied zugunsten Volz, indem es ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Hamm in Bezug auf seine Nebentätigkeiten
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