Berlin (dts) - Der langjährige Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele droht für den Fall, dass zur Bekämpfung der Coronakrise ältere und chronisch kranke Menschen separiert würden, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Wenn sie die Alten und […] mehr

Kommentare

37Mehlwurmle06. April 2020
Ich kann seine Einstellung durchaus nachvollziehen und hoffe auch, dass man andere Lösungen findet, die nicht auf wegsperren von Leuten beruhen.
36commerz05. April 2020
informativer finde ich die Kommentare, den Gang zum Verfassungsgericht wird Ströbele nicht antreten müssen. Ein genialer Politiker!
35BOOTBOSS05. April 2020
@29 Und Du denkst offenbar, dass Deine Beurteilung so etwas mit dem Grundgesetz vergleichbar ist. Ein Freiheitsentzug aufgrund von Alter ist undenkbar. Es wird vermutlich schon weit vorher scheitern, weil Poltiker sich nicht trauen werden, Ihre überwiegenden Mitglieder und ihr Hauptwählerklientel einzusperren. Aber mittlerweile fänd ich das vermutlich in Rekordzeit abgeschmetterte Verfahren ganz spannend.Das IfSG sieht Freiheitsentzug und ganz bestimmten Voraussetzungen für infektiöse Kranke vor
34K1005605. April 2020
Wie sollte das praktisch überhaupt aussehen? Wer will das kontrollieren? Wie soll das kontrolliert werden? Wer kümmert sich um die Freiheitsrechtbeschränkten? Nicht nur um den Wocheneinkauf sondern auch um die mentale Gesundheit, die unter dem Freiheitsentzug leiden wird? Oh und wenn wir schon dabei sind, könnten wir dann nicht gleich auch die Freiheit sich zu Tode zu rauchen, saufen oder fressen einschränken? Wäre doch nur zum Wohle der Suchtkranken ...
33AS104. April 2020
@32 Hmm hmmm...ich habe da so meine Zweifel :-)
32k29329504. April 2020
@31 : Wir sind uns schon sehr einig. Und das ist auch gut so. Hoffentlich retten wir diese Einigkeit in die Nach-Corona-Zeit.
31AS104. April 2020
@30 Nichts anderes bemerkte ich mit der Aussage - bietet die Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken, ohne sie in ihrem Wesen anzutasten" - denn darum geht es bei verfassungskonformen Gesetzen.
30k29329504. April 2020
@29 : In aller Höflichkeit bemerke ich, dass das InfSG immer noch unterhlb des GG steht.
29AS104. April 2020
@28 Nicht nur beim Eilverfahren. Das InfSG bietet Möglichkeiten der "Freiheitsentziehung", ohne daß dabei das Wesen der Grundrechte anzutasten - sie werden eingeschränkt. Ganz ähnlich würde ich eine wie auch immer geartete Regelung zum Schutz der Risikogruppen auch beurteilen. Es kommt dann auf die Details an.
28k29329504. April 2020
@27 : Beim Eilverfahren bin ich skeptisch.
27BOOTBOSS04. April 2020
@16 Es geht nicht um eine Berufstätigkeit, es geht um den Entzug von Freiheitsrechten. Das maximal Denkbare ist ein Appell, zu Hause zu bleiben. Entzug vorn Freiheitsrechten nach Alter ist undenkbar. Kürzlich gab es im Zusammenhang mit Sterbehilfe ein Urteil, das (stark verkürzt) ein Recht auf Suizid einräumt. Ich weiss nicht mit welcher Motivation du so argumentiertst. Sollte Gesetzgeber sowas verabschieden, wird es im Eilverfahren am selben Tag kassiert werden
26k29329504. April 2020
@25 : Merkel ist nicht blöd wie AKK, sie weiß ganz genau, dass mediale Späßchen aktuell nicht angesagt sind. Bei Spahn bin ich mir da nicht so sicher, der hat noch immer nicht kapiert, dass alle seine Vorgänger risengroßen Bockmist fabriziert haben. Deinen letzten Satz unterschreibe ich auf erste Anforderung notariell beglaubigt.
25k43259304. April 2020
@24 ; Fast stimme ich dir zu, nur ist es meiner Meinung nach Zeit, über die Verbesserungen nicht nur zu diskutieren sondern sie auch durchzusetzen. Sonst begleitet Mutti Merkl mal wieder für einen Tag einen jungen Altenpfleger, bekommt dafür mediale Aufmerksamkeit und alle denken "nun wird sich was tun" - aber dann ändert sich weiter nix, und dieses Interesse war nur vorgegaukelte Augenwischerei. Es ist eine Schande, wie Pflegekräfte arbeiten müssen und ihre Hilfsbereitschaft ausgenutzt wird.
24k29329504. April 2020
@23 : Ich meine, das kann man jetzt schon angehen, denn jetzt ist die Zeit dringlicher denn je. Das Kaputtsparen jeglicher Kranken- und Pflegeversorgung zeigt gerade desaströse Ausmaße. Wenn wir uns mit der aktuellen Situation abfinden, bis sie vorbei ist, werden wir danach keine Verbesserungen erleben. JETZT ist auch die Zeit, Arbeitsbedingungen und Gehälter in der Kranken- und Altenpflege zu diskutieren.
23Dr_Feelgood_Jr04. April 2020
@18 Trotzdem muss man, ich zitiere da gerne @15 "infizierte PflegerInnen und Angehörige von den Alten fernhalten, aber nicht Alte von allen anderen fernhalten". Selbst wenn alle PflegerInnen mit ausreichend Schutzkleidung und -materialen versorgt sein sollten. Dass dem schon jetzt nicht (mehr) so ist, ist auch ein Punkt, der dringend nach der überstandenen Krise angegangen werden muss.
22k29329504. April 2020
@20 : Das, was Palmer will, IST Einsperren. Ich weiß nicht genau, was da in Wolfsburg schiefgelaufen ist, deswegen halte ich mich da zurück. Palmer weiß es auch nicht, aber der reißt die Fresse auf.
21k29329504. April 2020
@18 : Kann man nicht nur, SOLLTE man sogar.
20AS104. April 2020
@15 Wie man die Separation der Risikogruppen menschlich und ohne Kollateralschäden hinkriegt, dafür bin ich kein Fachmann. "Einsperren" ist sicherlich der falsche Ausdruck und die falsche Vorgehensweise. Aber ich bin sicher, da werden sich Möglichkeiten finden. Das es so wie bisher nicht laufen kann, haben uns ja die Ereignisse in Wolfsburg gelehrt.
19k29329504. April 2020
@14 : Dass Palmer kein wirklicher Grüner sondern ein AfDant im grünen Tarngewand ist, pfeifen bei den Grünen mittlerweile die Spatzen von den Dächern. Der ist in seiner Partei gerade so beiebt wie Fußpilz. Liebe Grüße bitte an Deine Eltern.
18AS104. April 2020
@15 Da Pflegeheime nachgewiesenermaßen LIzenzen zum Gelddrucken sind, dürfte die Finanzierung von solchen Vorräten gar kein Problem sein. Ähnlich wie bei den Krankenhäusern kann man auch hier guten Gewissens gesetzliche Vorgaben machen.
17AS104. April 2020
...wird in Zukunft auch für Personen gelten, die bereits Antikörper entwickelt haben.
16AS104. April 2020
@12 Ein bisschen Erläuterung zu Art3...das Gleichheitsgebot bezieht sich nicht auf objektiv unterschiedliche Sachverhalte. Ein Beispiel...Berufsfeuerwehrleut e müssen gewissen körperlichen Anforderungen entsprechen, wer die nicht schafft, kann kein Feuerwehrmann werden. Ist das Krankheitsrisiko mit schwerem Verlauf objektiv höher als bei anderen Bevölkerungsgruppen, rechtfertigt das auch eine unterschiedliche Regelung bzgl. von Separierungsmassnahmen. Gleiches...
15k29329504. April 2020
@8 : Pardon, aber da bist Du doch auf dem Holzweg. Das Einsperren schützt nicht. Das hat psychosomatische Folgen, und die sind hochgradig tödlich. Man muss infizierte PflegerInnen und Angehörige von den Alten fernhalten, aber nicht Alte von allen anderen fernhalten. @10 : Womit wir leider wieder bei der Kostenfrage wären. Was sind uns unsere Alten wert?
14setto04. April 2020
Also meine Eltern sind mit über 80 noch sehr rüstig und schmeißen ihren Haushalt allein. Die momentane Situation zehrt sehr an ihren Nerven. Ich möchte mir nicht vorstellen wenn sie in irgendein "Lager" eingepfercht werden sollten, was dann passiert. Vielleicht erwischt Corona sie draußen, aber dort würden sie mit Sicherheit vor Gram sterben, da bin ich mir sicher. Im Übrigen, erhofft Palmer sich so Chancen auf den Ministerposten, wenn er Kretschmann mit wegsperren lässt?
13AS104. April 2020
@11 Diese Schilderungen fallen samt und sonders unter das, was die deutsche Gerichtsbarkeit im Regelfall "allgemeines Lebensrisiko" nennt. Eine Pandemie allerdings fällt nicht darunter.
12BOOTBOSS04. April 2020
@8 Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht.
11BOOTBOSS04. April 2020
@8 Man hat mich noch nicht gefragt, kommt ja vielleicht noch . Schutzhaft, weil ich gefährdet bin? Das fehlte noch, dann müsste ich unter dauernder Überwachung stehen, weil die meisten Unfälle im Haushalt passieren oder drüfte nicht aus dem haus gehen, weil irgenein Depp in mich reinrasen könnte. Separieren, weil ich potentiell Opfer werden kann ist verfassungsrechtlich undenkbar. Dann müsste man doch eher die potentiellen Täter einsperren, aber auch das geht natürlich nicht
10AS104. April 2020
@9 Das darf nicht passieren. Lehre aus der ganzen Geschichte: auch ein Pflegeheim muß Schutzausrüstungen für das Personal in ausreichender Menge für 14 Tage bereithalten - natürlich mit den entsprechenden Einrichtungen zur Desinfektion.
9Dr_Feelgood_Jr04. April 2020
@8 "Die Leute werden eben nicht "eingesperrt", damit die anderen ihren Spaß haben können, sondern zu ihrem Schutz" Die einen sagen's so, die anderen eben so. Natürlich, alles eine Frage der Umsetzung. Und der Benamsung. Wenn's hart auf hart kommt, werden die Alten und Vorbelasteten in ihren Siechenhäusern, Ghettos oder was weiß ich was Herrn Palmer da so vorschwebt schlicht und ergreifend sich selbst überlassen. Da geht dann kein Pfleger mehr hin oder rein.
8AS104. April 2020
@5 Es geht nicht darum, ob das klappt oder nicht. Das ist eine Frage der Umsetzung. @7 Wie schön, warum bist Du eigentlich nicht Verfassungsrichter, wenn das doch so sonnenklar ist? Die Leute werden eben nicht "eingesperrt", damit die anderen ihren Spaß haben können, sondern zu ihrem Schutz. Wie und in welcher Form ist sicher noch verbesserungsfähig, aber vom Grundsatz her ist die Idee nicht falsch.
7BOOTBOSS04. April 2020
Recht hat er, und er wird damit sofort Erfolg haben. Alleine solche Überlegungen anzustellen, Leute einzusperren, damit andere ihren Spaß haben können und ihrer Arbeit nachgehen können. Erinnert schon stark an Leprainseln oder die Überlegung vor Jahrzehnten, HIV Infizierte in Lager zu stecken. Nur dieses Mal eben umgekehrt die nicht mehr leistungsfähigen, die aber für keinen eine Gefahr darstellen. ERinnert auch ein wenig an sie Selektion an der Rampe nach arbeitsfähig und überflüssig
6k43259304. April 2020
@2 : Nur, dass es so, wie teilweise diskutiert, nicht funktioniert. Die Senioren in ihren Heimen einzusperren (mit Besuchssperre) hat die zahlreichen Todesfälle nicht verhindert, im Gegenteil. Menschen aus Risikogruppen aus dem Arbeitsleben freizustellen, damit sie weiterhin ihre Kontakte reduzieren, finde ich dagegen eine gute Idee. Als Lungenpatient würde ich das in jedem Fall annehmen, und da gibt es sicher viele Vernünftige.
5Dr_Feelgood_Jr04. April 2020
@2 "nämlich mit dem Gesundheitsschutz der Betroffenen". Natürlich. Klappt ja jetzt in Pflegeheimen auch hervorragend.
4Dr_Feelgood_Jr04. April 2020
Boris Palmer ist der mit Abstand widerlichste Politiker, den die Grünen je "hervorgebracht" haben. Und das will schon was heißen, wenn man jemanden wie Joschka Fischer (u.a.) in den eigenen Reihen hat(te). Ich drücke Ströbele alle Daumen, falls er sich zu diesem Schritt entschließen muss.
3locke06116704. April 2020
sehe ich nicht so. Kommt sicherlich auf die Art und Weise an.
2AS104. April 2020
Viel Spaß dabei, Herr Ströbele. Ich bin normalerweise auch einer, der sehr schnell klagt. Aber dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte läßt sich sehr gut begründen - nämlich mit dem Gesundheitsschutz der Betroffenen.
1Wasweissdennich04. April 2020
sehe ich auch so