
Im fortlaufenden juristischen Tauziehen um irreführende Preisangaben hat der Discounter Penny aktuell einen Rückschlag einstecken müssen. Laut Urteil des Landgerichts Köln wurden bestimmte Werbepraktiken als unzulässig eingestuft (Az. 84 O 92/24). Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale
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