Straßburg (dpa) - Der Menschenrechts-Gerichtshof hat Deutschland schon wieder wegen der Sicherungsverwahrung verurteilt. In den vier Fällen hatten deutsche Richter Schwerkriminelle erst nach der Verurteilung mit neuen Auflagen belegt. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte. […] mehr

Kommentare

5k29329513. Januar 2011
Unsere Polit-Gauner suchen nach einer Möglichkeit, das Recht folgenlos zu brechen anstatt es anzuwenden. Warum bloß? @1 : hohe Rückfallquote? Statistik bitte! @4 : Eine Erhöhung der Strafe ist überflüssig weil <link>
4Hebalo1013. Januar 2011
@3 , richtig, es geht nicht an, dass ein Gericht nach vielleicht 15 Jahren zu der Erkenntnis gelangt, nochmals Sicherungsverwahrung auszusprechen. Von der "Unfehlbarkeit" unserer Gutachter konnten wir uns alle in den vergangenen Jahren ein Urteil bilden. Man muss eben ein einfaches und wirksames Mittel finden, gefährliche Straftäter auszugrenzen, eine Erhöhung der zeitigen Strafen (15 Jahre), wie in vielen anderen Ländern wäre überlegenswert.
3Die_Mama13. Januar 2011
@1 : Es steht durchaus ein Mittlel zur Verfügung. Die Richter müssten nur beim Urteil der Hauptverhandlung die Sicherheitsverwahrung mit in ihr Urteil nehmen. Im Nachhinein geht das natürlich nicht, weil es eine 2. Strafe wäre. Traurig ist nur das es Politiker gibt, die jetzt dieses Urteil maßregeln, obwohl sie wissen müssten, das es in einem Rechtstaat nicht anders geht.
2tastenkoenig13. Januar 2011
Wenn man sie von hier fortschicken muss, damit ihre Menschenrechte gewahrt werden können - das wäre wirklich ein Armutszeugnis für uns.• edit @1 : Es ist in der Tat ein Fehler des Gesetzgebers gewesen. Recht zu brechen, um diesen im Nachhinein zu korrigieren, ist aber nicht hinnehmbar. Insofern müssen wir jetzt eben leider mit einigen - möglicherweise - gefährlichen entlassenen Strafätern leben. Die neue Regelung für die betroffenen Altfälle könnte damit ja wohl auch wieder zur Disposition stehen
1jeffy_jazz13. Januar 2011
es stellt eher ein armutszeugnis dar, dass man es von seiten unserer legislativen offenbar darauf ankommen lässt, dass diese regelung durch andere gerichte für nichtig erklärt werden kann, ohne dass ein probartes mittel zur verfügung steht, welches die gesellschaft vor derlei straftätern langfristig schützt. man beachte, dass triebtäter eine extrem hohe rückfallquote haben, auch solche, die sehr günstige prognosen ausgestellt bekommen haben!