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, richtig, es geht nicht an, dass ein Gericht nach vielleicht 15 Jahren zu der Erkenntnis gelangt, nochmals Sicherungsverwahrung auszusprechen. Von der "Unfehlbarkeit" unserer Gutachter konnten wir uns alle in den vergangenen Jahren ein Urteil bilden. Man muss eben ein einfaches und wirksames Mittel finden, gefährliche Straftäter auszugrenzen, eine Erhöhung der zeitigen Strafen (15 Jahre), wie in vielen anderen Ländern wäre überlegenswert.