Straßburger Gericht rügt Sicherungsverwahrung
13. Januar 2011, 21:24 Uhr · Quelle: dpa
Straßburg (dpa) - Der Menschenrechts-Gerichtshof hat Deutschland schon wieder wegen der Sicherungsverwahrung verurteilt. In den vier Fällen hatten deutsche Richter Schwerkriminelle erst nach der Verurteilung mit neuen Auflagen belegt. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

